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Normen Europäischer Modellbahnen                     NEM
                                                   Anlagen-Module                                 900

                                                         Allgemeines                             Seite 1 von 2
               Empfehlung                                                                          Ausgabe 2008
                                                                                               (Ersetzt Ausgabe 1990)
               1.     Definition

               Module im  Sinne dieser Norm sind transportable Anlagen-Teilstücke bestimmter  Größe  mit  ge-
               normten Anschlussflächen, die sich beliebig kombinieren und zu betriebsfähigen Anlagen zusam-
               mensetzen lassen.

               2.     Allgemeingültige Anforderungen
               2.1  Das Modul muss als verwindungssteifer Kasten ausgebildet sein.
               2.2  Die Oberkanten der Anschlussflächen können eben sein oder ein Geländeprofil aufweisen.
                     Sofern das Geländeprofil auf eine einseitige Betrachtung ausgerichtet ist, wird die dem Be-
                     trachter zugewandte Seite des Moduls mit „Südseite" oder „vorn", die entgegengesetzte Seite
                     mit „Nordseite" oder „hinten" bezeichnet.
               2.3  Die Anschlussflächen erhalten entweder 2 bis 3 Bohrungen zur Verbindung der Module mit-
                     tels Schrauben und Muttern oder Passstifte sowie Öffnungen zum Ansetzen von Schraub-
                     zwingen. Eine weitere Öffnung dient der Kabeldurchführung.
               2.4  Die Messhöhe für niveaugleiche Übergänge an den Modulenden ist die Schienenoberkante.
                     Es wird eine Höhe von 100 bis 130 cm empfohlen.
               2.5  Die Standbeine der Module sind abnehmbar oder klappbar zu gestalten und sollen eine Ver-
                     stellbarkeit aufweisen, die einen Höhenunterschied von ± 2,5 cm ausgleichen kann.
               2.6  Die Unterseite des Moduls soll eben sein, um auch eine Auflage auf Tischen zu ermöglichen.

               3.     Größe und Form der Module

               3.1  Die Breite des Moduls wird in der Regel durch die genormte Anschlussfläche bestimmt. Die
                     Länge des Moduls soll ein Vielfaches der Breite betragen und wird meist durch die verfügba-
                     ren Transportmöglichkeiten bestimmt.
               3.2  Man unterscheidet Streckenmodule (Gerade und Bogen), Bahnhofs-, Übergangs- und Ver-
                     zweigungsmodule.
                     Bahnhofsmodule können abweichende Größenabmessungen haben, doch muss die An-
                     schlussfläche zum Streckenmodul der Norm entsprechen.
                     Übergangsmodule stellen die Verbindung zwischen verschiedenen Modul-Systemen oder zu
                     Modulen mit nicht der Norm entsprechenden Anschlussflächen dar.
                     Bei den nachstehend dargestellten Ausführungsbeispielen sind die genormten Anschlussflä-
                     chen (A) durch einen Doppelstrich angedeutet.

               4.     Ausführung der Module

               Die Normen der Reihe  NEM 910 bis 999 enthalten Beschreibungen der gebräuchlichen Modul-
               Systeme für die verschiedenen Nenngrößen mit näheren Angaben über die Ausführung der Modu-
               le, die Gestaltung der Anschlussflächen sowie die elektrische Ausrüstung. Die Zusatzbuchstaben
               bezeichnen das Land, in dem die betreffende Modul-Norm entwickelt wurde.
















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