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NEM 908 D - Ausgabe 1997 - Seite 2 von 4



               4.  Hinweise zum Einsatz der elektrischen Modulschnittstelle
               Als Versorgungsspannung für die wichtigsten Einsatzzwecke wird eine geglättete Gleichspannung
               von 24 Volt ± 20% verwendet.
               Die Einspeisung der 24-Volt-Gleichspannung (Anschlüsse 6, 7 und 8) sollte auf Versorgungsab-
               schnitte begrenzt werden, da unter bestimmten Umstanden Kurzschlüsse oder Überlastungen auf-
               treten können.
               Sind mehrere Versorgungsabschnitte einzurichten, so  sollten außerdem die Leitungen Nr. 7  an
               mindestens einer elektrischen Schnittstelle des zum Grenzbereich eines Versorgungsabschnittes
               gehörenden Moduls getrennt werden können.
               Soll ein Modul bei hohem Strombedarf völlig eigenversorgt werden, so darf modulintern keine Ver-
               bindung zu den Leitungen 6, 7 und 8 bestehen. Die Anschlüsse 6, 7 und 8 sind zwischen der östli-
               chen und westlichen Schnittstelle nur durchgehend zu verbinden.
               Zur Vermeidung von Schäden an Steckern und Buchsen sollten die Verbindungen nur im abge-
               schalteten Zustand getrennt oder gesteckt werden.
               Werden auf einem Modul kleinere Spannungen als 24 Volt benötigt, so können diese auf dem Mo-
               dul mittels Spannungsteiler oder Spannungsregler erzeugt werden.
               Auf einem Modul erforderliche Wechselspannungen sollten nur durch Eigenversorgung am jeweili-
               gen Modul erzeugt werden.
               Die Schienen sollten am Modulende so montiert werden, dass es beim Zusammenfügen zweier
               Module keine elektrische Verbindung über die Schienen gibt.

               5. Sonstiges
               Module aus NEM-fremden Systemen können  zur Erleichterung der elektrischen Kopplung mit
               NEM-gerechten Modulen zusätzlich mit NEM-Schnittstellen durch Parallelschalten zur eigenen
               Schnittstelle ausgerüstet werden.
               Eine über die NEM-Schnittstelle hinausgehende notwendige Kommunikation zwischen den ver-
               bundenen Modulen ist nicht vorgesehen und ist bis zum Erscheinen einer Ergänzung dieser NEM
               durch Eigenlösung zu realisieren. Gegebenenfalls sind dafür die in dieser Norm nicht definierten
               und freibleibenden Anschlüsse der Schnittstelle (Anschlüsse 14 - 25) nutzbar.
               Minimalbelegungen der Schnittstelle NEM 908 D sind unter Einhaltung der Belegung nach Tafel 1
               mit den Anmerkungen (1) und (5) möglich. Die Abbildungen 3 und 4 zeigen dazu die modulinterne
               Verdrahtung für zwei mögliche Anwendungsfälle einschließlich der passenden Verbindungskabel.
               Werden die in dieser Norm nicht definierten Anschlüsse für weitere fahrtrichtungsbezogene An-
               wendungen genutzt, so sollten diese auch gespiegelt belegt werden (z.B. 25-14 und 14-25, 24-15
               und 15-24, o.ä.).
               Werden die in dieser Norm nicht definierten Anschlüsse belegt, so sollten die Verbindungen zu den
               Verbrauchern im Modul trennbar sein (Schalter oder Steckbrücken).
               Schaltungen, die an die in dieser Norm nicht definierte Anschlüsse angeschlossen sind, sollten
               gegen unerwartete Spannungen geschützt werden.
               Soll der Fahrstrom modulintern beeinflusst werden, so müssen die erforderlichen Steuergeräte in
               den Fahrstromkreis eingesetzt werden und die Fahrstromleitungen werden nur bei Erfordernis zwi-
               schen östlicher und westlicher Schnittstelle durchgehend verbunden. Auch hier sind Trennstellen
               (Schalter oder Steckbrücken) zu verwenden.













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