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NEM 311G - Ausgabe 2011 - Seite 2 von 2
Die Spurkranzhöhe D kann ohne Beeinträchtigung der horizontalen Führungsfunktion im Rahmen
der zulässigen Grenzmaße nach NEM 310G frei gewählt werden. Eine noch weiter gehende
Verkleinerung verbietet sich durch das vorgegebene Mindestmaß für die Spurkranzbreite T.
Erläuterung zu Abb. 2
Der Spurkranz nach Abb. 2 entspricht in der Form weitgehend dem Vorbild.
Geringe Spurkranzhöhen erfordern sorgfältig verlegte Gleise und eine sichere Allradauflage.
Erläuterung zu Abb. 3
Die maximale Spurkranzhöhe D max nach Abb. 3 sollte nur bei Modellen mit großem Achsstand
ohne gesicherte Allradauflage angewendet werden oder wenn aus mechanischen
Funktionsgründen ein Spurkranzauflauf in den Herzstückbereichen von Weichen oder Kreuzungen
vorgesehen ist.
by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten