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NEM 351 - Ausgabe 1994 - Seite 2 von 2
3. Bezeichnung der Kupplungsarten
Die Kupplungen werden nach dem beweglichen Glied bzw. nach der Bewegungsart des Kupp-
lungskopfes bezeichnet.
3.1 Bügelkupplungen
Bügelkupplungen haben einen beweglichen Bügel und einen festen Haken. Der in der Regel nach
oben klappbare Bügel fällt in den Haken der Gegenkupplung. Besitzen beide Kupplungen Bügel,
so gleiten diese übereinander.
Bügelkupplungen können auch so ausgeführt sein, dass die Haken über die Bügelvorderkante
hinausragen und beim Kuppeln aneinander vorbeigehen. Die Bügel liegen bei diesen Varianten im
gekuppelten Zustand nicht übereinander.
3.2 Hakenkupplungen
Hakenkupplungen haben einen beweglichen Haken und einen festen Bügel. Der in der Regel nach
oben klappbare Haken fällt in den Bügel der Gegenkupplung. Besitzen beide Kupplungen Haken,
so gleiten diese seitlich aneinander vorbei.
Hakenkupplungen können auch Bügel besitzen, die über die Haken hinausragen; diese gleiten
beim Kuppeln übereinander.
3.3 Klauenkupplungen
Klauenkupplungen werden entweder mit feststehenden oder mit beweglichen Klauen ausgeführt,
die beim Zusammenschieben der Fahrzeuge mit dem Gegenstück kuppeln. Beim automatischen
Entkuppeln durch eine entsprechende Vorrichtung im Gleis werden die Klauen entweder angeho-
ben oder gespreizt.
3.4 Klappkupplungen
Klappkupplungen sind Kupplungen, bei denen der Kopf oder der Kopf und der Schaft nach oben
ausweichen können. Beim Gegeneinanderschieben der Fahrzeuge gleitet ein Kupplungskopf über
den anderen, fällt hinter dem anderen Kopf ein und bildet dadurch eine zug- und druckfeste Ver-
bindung.
3.5 Sonstige Kupplungen
Hierunter fallen alle Kupplungen, die sich nicht unter 3.1. bis 3.4. einordnen lassen.
by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten