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NEM 201 - Ausgabe 2017 - Seite 2 von 2


               Maßtabelle:

                       Nenngröße        S Breit      S Schmal        HF 1          HF 2          HF 3
                                                                  Nsp   Ssp*    Nsp    Ssp    Nsp    Ssp
                           Z             2              1         25     23      28     26     30     28
                           N             3,5            1,5       34     29      38     35     40     38
                           TT            4,5            2         44     38      50     47     52     51
                           H0            6,5            3         60     50      69     65     73     70
                           S             8,5            4         80     69      93     86     98     93
                           0            11              6         112    98     130    124    139    133
                            I           17              8         155    134    180    172    194    181
                           II           27              11        220    190    260    245    276    260

                                   Nsp: Normalspur und Breitspur            Ssp: Schmalspur (m, e, i)

               * Bei Rollschemel-/Rollbockbetrieb ist die tiefste Lage des Fahrdrahtes wie folgt zu bestimmen:


                                 Aufsetzhöhe ab SO (Rollschemel, Rollbock) + Maß HL 4  aus NEM 102


               Anmerkungen:

               1.   Die  Maße  sind  Betriebsgrenzmaße  und  es  ist  zweckmäßig,  den  Raum  für  die
                   Seitenabweichung nur in Bogen voll zu nützen. In der Geraden empfiehlt sich eine Verlegung
                   im „Zick-Zack“, jedoch nur in etwa 2/3 der höchstzulässigen Abweichung.
               2.   Das  Maß  HF2  stellt  die  Regellage  auf  der  freien  Strecke  dar  und  soll  möglichst  ohne
                   Höhendifferenzen angewendet werden; beim Vorbild wird in Bahnhöfen meist eine höhere, in
                   Tunneln und Durchführungen aus Profilgründen eine niedrigere Lage angewendet. Die Lage
                   des Fahrdrahtes muss aber innerhalb der angegebenen Maße liegen.
               3.   Das  Maß  HF1  ist  die  Mindesthöhe  und  gilt  nur  für  kurze  Überbauten  und  Hallentore    mit
                   Durchführung nur des Fahrdrahtes sowie für Tunnel mit Stromschienen-Oberleitung.
               4.   Der  aufgrund  der  Seitenabweichung  S  sich  ergebende  maximale  Stützpunktabstand  L
                   (Mastabstand)  im  Gleisbogen  mit  dem  Radius  R  kann  nach  folgender  Formel  errechnet
                   werden:


                                                      L max. = 4 *       R * S

                   Bei  mehrgleisiger  Anordnung  (Querseile,  Querjoche)  wird  bei  Anwendung  von
                   Normalgleisabständen der Stützpunktabstand vom größten Gleisradius bestimmt. In anderen
                   Fällen  empfiehlt  sich  eine  Berechnung  für  mehrere  Radien,  um  den  praktikablen
                   Mindestabstand zu bestimmen.




















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