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NEM 201 - Ausgabe 2017 - Seite 2 von 2
Maßtabelle:
Nenngröße S Breit S Schmal HF 1 HF 2 HF 3
Nsp Ssp* Nsp Ssp Nsp Ssp
Z 2 1 25 23 28 26 30 28
N 3,5 1,5 34 29 38 35 40 38
TT 4,5 2 44 38 50 47 52 51
H0 6,5 3 60 50 69 65 73 70
S 8,5 4 80 69 93 86 98 93
0 11 6 112 98 130 124 139 133
I 17 8 155 134 180 172 194 181
II 27 11 220 190 260 245 276 260
Nsp: Normalspur und Breitspur Ssp: Schmalspur (m, e, i)
* Bei Rollschemel-/Rollbockbetrieb ist die tiefste Lage des Fahrdrahtes wie folgt zu bestimmen:
Aufsetzhöhe ab SO (Rollschemel, Rollbock) + Maß HL 4 aus NEM 102
Anmerkungen:
1. Die Maße sind Betriebsgrenzmaße und es ist zweckmäßig, den Raum für die
Seitenabweichung nur in Bogen voll zu nützen. In der Geraden empfiehlt sich eine Verlegung
im „Zick-Zack“, jedoch nur in etwa 2/3 der höchstzulässigen Abweichung.
2. Das Maß HF2 stellt die Regellage auf der freien Strecke dar und soll möglichst ohne
Höhendifferenzen angewendet werden; beim Vorbild wird in Bahnhöfen meist eine höhere, in
Tunneln und Durchführungen aus Profilgründen eine niedrigere Lage angewendet. Die Lage
des Fahrdrahtes muss aber innerhalb der angegebenen Maße liegen.
3. Das Maß HF1 ist die Mindesthöhe und gilt nur für kurze Überbauten und Hallentore mit
Durchführung nur des Fahrdrahtes sowie für Tunnel mit Stromschienen-Oberleitung.
4. Der aufgrund der Seitenabweichung S sich ergebende maximale Stützpunktabstand L
(Mastabstand) im Gleisbogen mit dem Radius R kann nach folgender Formel errechnet
werden:
L max. = 4 * R * S
Bei mehrgleisiger Anordnung (Querseile, Querjoche) wird bei Anwendung von
Normalgleisabständen der Stützpunktabstand vom größten Gleisradius bestimmt. In anderen
Fällen empfiehlt sich eine Berechnung für mehrere Radien, um den praktikablen
Mindestabstand zu bestimmen.
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