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NEM
                                               Normen Europäischer Modellbahnen

                                                            Puffer                                303

                                                                                                 Seite 1 von 2
               Verbindliche Norm                             Maße in mm                             Ausgabe 2015
                                                                                             (ersetzt Ausgabe 2006)

               1.  Zweck
               Diese  Norm  bestimmt  die  Lage  und  die  Abmessungen  der  Puffer  an  Modellfahrzeugen  und
               Gleisabschlüssen.
               Besondere beim Modellbau zu berücksichtigende Belange erfordern zum Teil Abweichungen von
               den im RIV und RIC für das Vorbild festgelegten Grenzmaßen.
               Insbesondere soll hierdurch

               —  bei  Anwendung  unterschiedlicher  Verkleinerungsmaßstäbe  (z.B.  bei  Nenngröße  0)  die
                   Verträglichkeit sichergestellt werden,

               —  bei  unter  den  Puffern  hindurchschwenkenden  Kupplungsformen  eine  behinderungsfreie
                   Funktion gewährleistet werden.


               2.  Pufferabstand und -höhe
               Die  Puffermitten  nach  Bild  1  werden  nach  den  Werten  der  Tabelle  1  bestimmt.  Dabei  ist  zu
               beachten,  dass  bei  abgefederten  Fahrzeugen  der  Toleranzbereich  in  leerem  und  beladenem
               Zustand eingehalten wird.
               Bei  Verwendung  weit  ausschwenkender  Kupplungsformen  (z.B.  Kurzkupplungssysteme)  darf  in
               Verbindung  mit  den  Abmessungen  der  Pufferteller  (siehe  Punkt  3)  das  Abstandsmaß  u min
               (Schienenoberkante - Unterkante Pufferteller) nicht unterschritten werden.


                                      Bild 1:
                                                                                                               SO
                                                           a
                                                                          h
                                                                     u


               Tabelle 1:
                                   Nenngröße           a                 h            u min
                                                       +0,1  –0,1       +0,3  -0,3
                                       Z            8,0               5,0             3,8
                                                       +0,1  –0,1       +0,3  -0,3
                                       N           11,0               6,7             5,2
                                       TT          14,5 +0,2  –0,2    8,9 +0,4  -0,4   6,9
                                                       +0,2  –0,2        +0,5  -0,5
                                       H0          20,0              12,2             9,6
                                       S           27,5 +0,3  –0,3   16,5 +0,5  -0,6   13,1
                                                       +0,7  –0,7        +0,7  -1,0
                                       0           39,5              23,6            18,5
                                                       +0,5  –0,5        +0,5  -1,5
                                        I          54,5              33,0            26,0
                                                       +0,5  -0,5        +0,5  -2,5
                                       II          77,7              47,1             -
                                       III         109,4 +0,6  -0,6   66,3 +0,5  -5,0   -
                                                        +1,0  -1,0       +0,5  -7,5
                                       V           159,0             96,5             -
                                       VII         219,0 +1,5  -1,5   132,5 +1,0  -10,5   -
                                                        +2,0  -2,0       +1,0  -15,0
                                       X           318,0            193,0             -



                         Ó by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
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