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NEM 111 - Ausgabe 2016 - Seite 2 von 2
3.2 Fahrzeuge mit Nachbildungen der UIC-Zug- und Stoßvorrichtung, bei denen
sich die Seitenpuffer berühren können
Voraussetzungen:
- Wagen-Mindestmasse gemäß NEM 302
- Übergangsbogen gemäß NEM 113 oder Zwischengerade > längstes Fahrzeug
- Pufferteller gemäß NEM 303, Ziffer 3 (Puffer maßstäblich gegenüber dem Vorbild)
- Zughakenschaft-Öffnung gemäß NEM 370
- gefederte Puffer
- lose gekuppelt (Distanz zwischen den Puffern bei gestreckten Zughaken > 0,07 G)
- Erläuterungen Beiblatt zu NEM 111
Wagengruppen und Mindestradien
Für diese Betriebsart ist die Wagengruppe A gemäß NEM 103 wie folgt weiter zu unterteilen. Da-
mit ergeben sich die anzuwendenden Mindestradien:
Gruppe Wagen-Bauart Vorbild-Abmessungen Mindest-Radius
max. max. max. R min
Länge Kastenlänge Drehzapfen-
über Puffer abstand [x * G]
m m / Achsstand
m
A1 2- Achswagen 9,8 5,0 50
A2 2- und 3- 14,6 8,0 57
A3 Achswagen 17,5 10,0 71
A 20,3 20,0 14,0 57
B Drehgestellwagen 24,5 24,2 17,2 60
C 27,5 27,2 19,5 84
Anmerkung:
Die Fahrzeuggruppen nach NEM 103 sind anhand der Kastenlänge der Fahrzeuge definiert, da dies für die
Lichtraumerweiterung im Bogen maßgebend ist.
Für das Puffer-an-Puffer-Fahren ist dagegen die Länge über Puffer maßgebend, weswegen diese Werte hier
eingeführt und der Kastenlänge gegenübergestellt sind.
by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten