Page 51 - Zusammengefügt
P. 51

NEM
                                               Normen Europäischer Modellbahnen

                                               Kleinste Bogenradien                               111
                                                                                                 Seite 1 von 2

               Verbindliche Norm                                                                  Ausgabe 2016
                                                                                           (ersetzt Ausgabe 2015)

               1.  Zweck der Norm
               Eine maßstäbliche Umrechnung von Vorbildmaßen, wie sie beispielsweise im Fahrzeug-Modellbau
               üblich ist, kann bei der Linienführung von Gleisen auf Modellbahnanlagen in der Regel nicht an-
               gewandt werden. Besonders auffällig tritt die überproportionale Verkleinerung der Bogenradien in
               Erscheinung.
               Eine Begrenzung der Bogenradius-Reduzierung ist sowohl zur optischen Wahrung einer gewissen
               Wirklichkeitstreue als auch wegen mechanischer Zwänge des Fahrzeuglaufs erforderlich. Demge-
               genüber spielen die beim Vorbild bedeutsamen kinematischen Einflüsse einer Fahrt im Gleisbogen
               beim Modell keine wesentliche Rolle, insbesondere nicht, wenn Übergangsbogen nach NEM 113
               verlegt sind.
               Bei  den  Festlegungen  dieser  Norm  sind  allein  die  mechanischen  Bedingungen  des  Bogenlaufs
               maßgebend, während subjektive Eindrücke der Wirklichkeitstreue außer Betracht bleiben.
               Daher sollten die hier angegebenen Mindestradien nur in unbedingt notwendigen Fällen angewen-
               det werden, andernfalls so große Radien wie möglich gewählt werden.

               2.  Abhängigkeiten zwischen Fahrzeug und Bogenradius


               2.1  Fahrzeuge mit festem Achsstand
               Bei Fahrzeugen mit nicht radial einstellbaren End-
               achsen ist der Anlaufwinkel  des Rades gegen die
               Schiene  maßgebend  (siehe  Abb.).  Er  darf  nicht
               größer als 12° sein.
               Zur  Begrenzung  des  Reibungswiderstandes  und
               zur  Erhaltung  der  Sicherheit  gegen  Entgleisung
               sind die in der Tabelle zulässigen kleinsten Bogen-
               radien nicht zu unterschreiten.

               2.2  Fahrzeuge mit Drehgestellen
               Bei Fahrzeugen mit Drehgestellen begrenzen im Allgemeinen die Befestigungsart und der seitliche
               Ausschlag der Kupplungen den Verdrehungsbereich der Drehgestelle.
               Die Einhaltung der empfohlenen kleinsten Bogenradien gemäß Tabelle führt auch bei Fahrzeugen
               mit Drehgestellen zu einem befriedigenden Bogenlauf.

               3.  Kleinste Bogenradien
               3.1  Fahrzeuge  mit  Kurzkupplungen  nach  NEM  352  oder  mit  Modellkupplungen,  die
                     eine Distanz zwischen den Puffern erzwingen
               Aufgrund vorgenannter Zusammenhänge ergeben sich in Abhängigkeit von Gleisart und Wagengrup-
               pe (NEM 103) folgende zulässige und empfohlene kleinste Bogenradien (G = Spurweite nach NEM
               110):
                                                             Normalspur-Wagengruppe
                                                                                         Schmalspur
                                                                A        B        C
                          zulässiger kleinster Bogenradius   21,5 G    25 G     30 G        15 G
                          empfohlener kleinster Bogenradius
                          -   für Nebengleise in Bahnhöfen    25 G     30 G     35 G        20 G
                          -   für Hauptgleise auf Nebenbahnen   30 G   35 G     40 G        25 G
                          -   für Hauptgleise auf Hauptbahnen   35 G   40 G     45 G        30 G






                          by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
   46   47   48   49   50   51   52   53   54   55   56