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NEM
Normen Europäischer Modellbahnen
Kleinste Bogenradien 111
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Verbindliche Norm Ausgabe 2016
(ersetzt Ausgabe 2015)
1. Zweck der Norm
Eine maßstäbliche Umrechnung von Vorbildmaßen, wie sie beispielsweise im Fahrzeug-Modellbau
üblich ist, kann bei der Linienführung von Gleisen auf Modellbahnanlagen in der Regel nicht an-
gewandt werden. Besonders auffällig tritt die überproportionale Verkleinerung der Bogenradien in
Erscheinung.
Eine Begrenzung der Bogenradius-Reduzierung ist sowohl zur optischen Wahrung einer gewissen
Wirklichkeitstreue als auch wegen mechanischer Zwänge des Fahrzeuglaufs erforderlich. Demge-
genüber spielen die beim Vorbild bedeutsamen kinematischen Einflüsse einer Fahrt im Gleisbogen
beim Modell keine wesentliche Rolle, insbesondere nicht, wenn Übergangsbogen nach NEM 113
verlegt sind.
Bei den Festlegungen dieser Norm sind allein die mechanischen Bedingungen des Bogenlaufs
maßgebend, während subjektive Eindrücke der Wirklichkeitstreue außer Betracht bleiben.
Daher sollten die hier angegebenen Mindestradien nur in unbedingt notwendigen Fällen angewen-
det werden, andernfalls so große Radien wie möglich gewählt werden.
2. Abhängigkeiten zwischen Fahrzeug und Bogenradius
2.1 Fahrzeuge mit festem Achsstand
Bei Fahrzeugen mit nicht radial einstellbaren End-
achsen ist der Anlaufwinkel des Rades gegen die
Schiene maßgebend (siehe Abb.). Er darf nicht
größer als 12° sein.
Zur Begrenzung des Reibungswiderstandes und
zur Erhaltung der Sicherheit gegen Entgleisung
sind die in der Tabelle zulässigen kleinsten Bogen-
radien nicht zu unterschreiten.
2.2 Fahrzeuge mit Drehgestellen
Bei Fahrzeugen mit Drehgestellen begrenzen im Allgemeinen die Befestigungsart und der seitliche
Ausschlag der Kupplungen den Verdrehungsbereich der Drehgestelle.
Die Einhaltung der empfohlenen kleinsten Bogenradien gemäß Tabelle führt auch bei Fahrzeugen
mit Drehgestellen zu einem befriedigenden Bogenlauf.
3. Kleinste Bogenradien
3.1 Fahrzeuge mit Kurzkupplungen nach NEM 352 oder mit Modellkupplungen, die
eine Distanz zwischen den Puffern erzwingen
Aufgrund vorgenannter Zusammenhänge ergeben sich in Abhängigkeit von Gleisart und Wagengrup-
pe (NEM 103) folgende zulässige und empfohlene kleinste Bogenradien (G = Spurweite nach NEM
110):
Normalspur-Wagengruppe
Schmalspur
A B C
zulässiger kleinster Bogenradius 21,5 G 25 G 30 G 15 G
empfohlener kleinster Bogenradius
- für Nebengleise in Bahnhöfen 25 G 30 G 35 G 20 G
- für Hauptgleise auf Nebenbahnen 30 G 35 G 40 G 25 G
- für Hauptgleise auf Hauptbahnen 35 G 40 G 45 G 30 G
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