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NEM 110 - Ausgabe 2009 - Seite 2 von 2


               4) Die  Begrenzung  E max gilt bei Leitschienen,  wie  sie bei Gleisbogen mit  kleinen  Radien verwendet
                   werden, bei  Schutzschienen auf Brücken, in  den  Rillen der Bahnübergänge, für die abliegenden
                   Weichenzungen (siehe NEM 124) und für die Enden der Flügelschienen  der  Weichen, damit die
                   Rückenflächen der Räder nicht an der Rillenkante anlaufen. Besteht diese Rille jedoch innen aus einer
                   Schiene entgegengesetzter Polarität, z.B. die abliegende Weichenzunge, soll E max um 0,2 mm verringert
                   werden.

               5) Die Begrenzung F max am Herzstück darf überschritten werden, wenn ein Spurkranzauflauf (Rad läuft auf
                   dem Spurkranz statt auf der Lauffläche) vorgesehen ist.
                   Die Einhaltung der maximalen Rillenweite am Herzstück gestattet den gemeinschaftlichen Betrieb mit
                   Rädern, deren Spurkränze eine unterschiedliche Höhe D (nach NEM 310) haben.
                   Werden infolge der Schrägstellung der Radsätze im Rillenbereich Erweiterungen  über das Maß  F max
                   hinaus  notwendig  bzw. muss aus dem gleichen Grund  der  Wert  S verkleinert werden,  so darf das
                   Minimum der Spurkranzhöhe D nur 0,1 mm kleiner sein als das Maximum. Die Rillentiefe H max darf dann
                   nur ≥ H min + 0,1 mm sein. Gleisstücke mit vergrößerter Rillenweite F sind für Fahrzeuge mit Rädern
                   nach NMRA-Standards nicht geeignet.
                   Die notwendige Rillenweite F am Herzstück  wird durch die Schrägstellung der Räder im Gleisbogen
                   bestimmt. Es gelten folgende Richtwerte:
                   R > 55 G:  Minimales Maß F
                   R > 42 G:  Mittelwert von Fmin und Fmax
                   R > 30 G:  Maximales Maß F
                   R < 30 G:  Besondere Ermittlung von F, wenn Fahrzeuge mit großem festen Achsstand verkehren.

                   Außerhalb der Herzstückrillen gilt am Radlenker: F R = G - C  und in freien Rillen: F' = G - E.

               6)  H min gilt nur  für die Tiefe der Rillen am  Herzstück. Im Übrigen  ist eine Tiefe  H' > 1,3 H unter  SO
                   einzuhalten. Die Kanten der nichtmetallischen Herzstücke sollen 0,1 mm unter SO liegen.


















































                         by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
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