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NEM 110G - Ausgabe 2011 - Seite 2 von 2


               5) Die Begrenzung F max am Herzstück darf überschritten werden, wenn ein Spurkranzauflauf (Rad läuft auf
                   dem Spurkranz statt auf der Lauffläche) vorgesehen ist.
                   Die Einhaltung der maximalen Rillenweite am Herzstück gestattet den gemeinschaftlichen Betrieb mit
                   Rädern, deren Spurkränze eine unterschiedliche Höhe D (nach NEM 310G) haben.
                   Werden infolge der Schrägstellung der Radsätze im Rillenbereich Erweiterungen  über das Maß  F max
                   hinaus  notwendig  bzw. muss aus dem gleichen Grund  der  Wert  S verkleinert werden,  so darf das
                   Minimum der Spurkranzhöhe D nur 1 mm kleiner sein als das Maximum. Die Rillentiefe H max darf dann
                   nur ≥ H min + 1 mm sein.
                   Die notwendige Rillenweite F am Herzstück  wird durch die Schrägstellung der Räder im Gleisbogen
                   bestimmt. Es gelten folgende Richtwerte:
                   R > 55 G:  Minimales Maß F
                   R > 42 G:  Mittelwert von Fmin und Fmax
                   R > 30 G:  Maximales Maß F
                   R < 30 G:  Besondere Ermittlung von F, wenn Fahrzeuge mit großem festen Achsstand verkehren.
                   Außerhalb der Herzstückrillen gilt am Radlenker: F R = G - C  und in freien Rillen: F' = G - E.


               6)  H min gilt nur  für die Tiefe der Rillen am  Herzstück. Im Übrigen  ist eine Tiefe  H' > 1,3 H unter  SO
                   einzuhalten.





























































                         by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
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