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Beiblatt zu NEM 111 – Ausgabe 2015 - Seite 2 von 2
               gleiten. Dies verhindert das Zurückgehen in die „normale“ Pufferstellung und führt unweigerlich zur
               Entgleisung eines der beiden Fahrzeuge. Dies ist also unbedingt zu verhindern.

               Hierzu werden beim Vorbild folgende Maßnahmen getroffen:

               a)    Gleisseitig: Festlegen eines kleinsten Bogenradius, bei welchem Züge ohne fahrzeugseitige
                     Einschränkungen verkehren können.
                     Für  Nebenlinien  und  Industriegleise  mit  kleineren  Bogenradien  gelten  einschränkende
                     Vorschriften für die zulässigen Fahrzeug-Abmessungen sowie bezüglich des Kuppelns der
                                                          1)
                     Fahrzeuge (Kupplung „lang machen“  oder durch Kupplungsstangen)

               b)    Fahrzeugseitig:  Festlegung  der  Puffertellergröße  in  Abhängigkeit  von  der  Fahrzeug-
                                2)
                     Geometrie  . Bei notwendig großem Pufferteller wird dieser oft oben und unten beschnitten
                     und wird so zum Rechteckpuffer


               Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch für den Modellbahnbetrieb mit vorbildgetreuen
               UIC-Zug- und Stoßvorrichtungen.


               2.  Kleinster Bogenradius


               2.1  Pufferteller-Überdeckung
               Nach  UIC-Merkblatt  527-1  muss  die  notwendige  Pufferteller-Überdeckung  bei  folgenden
               Minimalradien im S-Bogen gewährleistet sein:
                                                                                     3)
               -     ohne Zwischengerade:                 190 m,  entspricht 132,4 G
               -     mit Zwischengerade ≥ 6 m (4,2 G):    150 m,  entspricht 104,5 G

               Richtlinien beim Vorbild:
               -     Bei 120 m ≤ R < 150 m (83,6 G ≤ R < 104,5 G) muss bei langen Wagen die Kupplung „lang
                     gemacht“ werden.
               -     Bei 100 m ≤ R < 120 m (69,7 G ≤ R < 83,6 G): max. Wagenlänge ca. 23,5 m (16,4 G), Kupp-
                     lung „langgemacht“
               -     Bei R < 100 m (< 69,7 G): kein Puffer-an-Puffer-Fahren möglich


               2.2  Umsetzung auf den Modellbahnbetrieb
               Die  Angaben  über  die  beim  Vorbild  möglichen  kleinsten  Bogenradien  zeigen,  dass  bei  den
               üblicherweise  auf  Modellbahnanlagen  möglichen  Radien  kein  Betrieb  mit  vorbildgetreu  als
                                                    4)
               Zugverband gekuppelten Fahrzeugen  möglich ist, sondern nur mit „langgemachten Kupplungen“,
               wobei der kleinste mögliche Radius abhängig ist von den maßgebenden Fahrzeugabmessungen
               (Radstand,  Drehzapfenabstand,  Überhang,  Ziffer  1.2.  b)).  Die  Tabelle  2  in  NEM  111,  Ziffer  3.2
               enthält deshalb von der Fahrzeuglänge abhängige Mindestwerte.





               _______________________________
               1)
                  Ausdrehen der Zughakenspindel so, dass im gestreckten Zustand die Distanz zwischen den Puffertellern

                  mind. 10 cm beträgt
               2)
                  UIC-Merkblatt 527-1
               3)
                  G = Spurweite
               4)
                  Im Allgemeinen schreiben die Fahrdienstvorschriften vor, dass bei Zügen die Schraubenkupplungen so
                  anzuziehen sind, dass die Puffer auf geradem, horizontalem Gleis leicht gespannt sind.
                     Ó by MOROP – Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
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