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NEM 105 – Ausgabe 2013 (20170903) - Seite 2 von 4



               2.  Darstellung

               2.1  Rechtecktunnel

                                             G
                                                                       G
                                             ≈ 0,2                    0,4                4)
                                                                      ≈
                                        4)


                                             HL 4                                                                                                Kontur bei
               Kontur bei                                            1)
                                            1)
                                                                      HL 5
               Gleisbogen                                                                                                                            Gleisbogen

                                    3)  ≈  0,3 G    1)                               1) ≈ 0,3 G
                                  E           0,5 BL 1          A  2)         0,5 BL 1        E  3)


                                     SO                                       G
                          M                                                                         N




               Anmerkungen:   1) Maße BL1, HL4 und HL5 der Umgrenzung des lichten Raumes nach NEM 102
                               2) Gleisabstand A nach NEM 112
                               3) Erweiterung E nach NEM 103
                               4) Die Tunnelwand kann im oberen Bereich abgeschrägt werden.


               Konstruktion
               1.     Die Tunnelhöhe setzt sich aus den in der Zeichnung dargestellten Maßen zusammen.
               2.     Die Tunnelbreite ergibt sich aus dem Breitenmaß BL1 (bei mehrgleisigen Tunneln unter Be-
                      rücksichtigung der Gleisabstände nach NEM 112) sowie den beiderseitigen Seitenräumen
                      0,3 G.
                   Bei Bogengleisen ist die so ermittelte Tunnelbreite beiderseits noch um das Maß E (NEM 103)
                   zu erweitern.




























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