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NEM 934 E - Ausgabe 2015 - Seite 2 von 8
2.3 Norm-Modulköpfe
Die Modulköpfe besitzen 5 Bohrungen mit einen Durchmesser von 10 mm, die es ermöglichen
nebeneinander stehende Module mittels Schrauben M 8 zu verbinden. In der Mitte befindet sich
eine 140 x 40 mm große Öffnung für die elektrische Verbindung.
Es gibt zwei Modulköpfe:
· Die normalen Modulköpfe mit 600 mm Breite des Moduls, die im normalen Zustand in alle
Module der Norm eingesetzt werden.
Bild 2: Norm-Modulkopf mit 600 mm Breite
· Die Mehrzweck-Modulköpfe mit einer Modulbreite von 400 mm. Diese können sowohl bei
gerade und Bogen-Module verwendet werden, die man in jeder Form einsetzen kann, da sie
symmetrisch mit Bezug auf die Vorderseite sind. Für diese Module gelten nicht die
Seitendefinitionen Links und Rechts bezüglich der Modulköpfe bzw. Vorne und Hinten bezüglich
der Betrachterseite. Für diese Module sind Hintergrundkulissen nicht vorgesehen.
Bild 3: Mehrzweck-Modulkopf mit 400 mm Breite
2.4 Modulhöhe
Die Höhe vom Boden bis zur Schienenoberkante beträgt 1150 mm. Es wird nur dieser Parameter
bemessen. Für die Prüfung dieses Maßes wird üblicherweise eine Lehre bzw. ein Maßband
benutzt.
Die Modulbeine werden aus Holzleisten mit einer Länge von 1080 mm gefertigt. Sie besitzen eine
Bohrung Ø 8,5 mm im Abstand 50 mm vom oberen Ende zur Montage am Modulkasten sowie zwei
weitere Bohrungen am unteren Ende, auch mit 8,5 mm Durchmesser, in gedrehter Position 170
und 230 mm vom Ende entfernt. Mit diesen beiden Bohrungen und eines Querspants zwischen
beiden Beinen kann man der Modulhalterung Steife geben (siehe Bild 1).
Am unteren Ende besitzt jedes Bein eine Bohrung mit einer Gewindemutter M 10, wo ein Fuß
eingeschraubt wird, um die Unebenheiten des Bodens auszugleichen (± 25 mm).
2.5 Hintergrundkulisse
Der Hintergrund (optional) besteht aus einer an der Nordseite hinzugefügten Struktur und muss
genügend steif sein (normalerweise aus 10 mm dickem Sperrholz) und bis 230 mm über
Schienenoberkante reichen.
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