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Normen Europäischer Modellbahnen                    NEM
                                                Gleichstromzugförderung                           631
                                           Lauf- und Verkehrsrichtung beim
                                                   Zweischienensystem                              1 Seite
               Verbindliche Norm                                                                  Ausgabe 1985


               1. Allgemeines

               1.1 Die  „Laufrichtung" eines Triebfahrzeuges lässt sich im Verhältnis zu seiner äußeren
                     Gestaltung  bestimmen; „vorwärts“ bedeutet z.B. Rauchkammer, Führerstand „V" oder „1"
                     vorn.
               1.2 Die „Verkehrsrichtung" auf einem Gleis lässt sich im Verhältnis zum Fahrtweg bestimmen,
                     z.B. von A nach B (Abb. 1).

               2. Zweischienenbetrieb

               2.1  Die Polarität der Schienen bestimmt die Verkehrsrichtung.
               2.2  Die Position der Triebfahrzeuge auf dem Gleis ist beIiebig.
               2.3  Die in Verkehrsrichtung rechte Schiene ist positiv (Abb. 1 und 2)



                 von A                                                                            nach B

                                                         Abb. 1




                nach A                                                                            von B


                                                         Abb. 2


               3.   Oberleitungsbetrieb
               3.1  Die Polarität der Oberleitung bestimmt die Laufrichtung.
               3.2  Die Norm NEM 621 bestimmt die Position des Triebfahrzeuges auf dem Gleis.
               3.3  Die „gemeinsame Seite" des Triebfahrzeuges, gekennzeichnet durch das Symbol „Q“, befindet
                     sich auf der in Laufrichtung linken Schiene, wenn die Oberleitung positiv ist (Abb. 3 und 6). Die
                     andere Schiene hat keine Bedeutung für diese Stromzuführungsart.

                                  Q


                                                                                 Q
                       2                      1                       1                      2
                                Abb. 3                                        Abb. 4


                                  Q

                                                                                 Q
                       2                      1                       1                      2

                                Abb. 5                                        Abb. 6






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