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Normen Europäischer Modellbahnen NEM
Gleichstromzugförderung 630
Elektrische Kennwerte 1 Seite
Verbindliche Norm Ausgabe 1982
1. Allgemeines
In dieser Norm wird ein System als „Gleichstromzugförderung“ bezeichnet, das folgenden Anforde-
rungen entspricht:
1.1 Die Speisung der Triebfahrzeuge erfolgt durch polarisierte Spannung, z. B. gleich, gleichge-
richtet oder pulsierend.
1.2 Die Drehrichtung der Motoren wird durch die Polarität bestimmt.
1.3 Die Drehzahl der Motoren wird über die Fahrspannung gesteuert.
2. Fahrspannung
2.1 Die Nennspannung beträgt
Tabelle 1: Spurweite G mm 6,5 6,5 < G < 32 ≥ 32
Spannung Volt 8 12 16
Bei Speisung durch gleichgerichtete, pulsierende oder ähnliche Spannungen muss der arithmetische
Mittelwert U m (Gleichkomponente) dem Nennwert entsprechen.
Die meisten der für Modellbahnen angewendeten Messgeräte zeigen den Sinus-Effektivwert U eff an.
In diesem Fall müssen die gemessenen Werte der Spannungsgruppen 2 bis 4 der Tabelle 2 den
verschiedenen Spannungsformen entsprechend umgerechnet werden (Tabelle 2). U m = k U eff
Tabelle 2: Spannungs- Benennung Spannungsform Umrechnungs-
gruppe faktor k
u
Reine Gleich-
1 1
spannung
t
u
Zweiweg-
2 0,90
Gleichrichtung
t
u
Einweg-
3 0,64
Gleichrichtung
t
4 sonstige 1) 1) variabel 2)
2.2 Spannungen anderer Art, z.B. für dauernde Zugbeleuchtung, für unabhängige Speisung be-
sonders ausgerüsteter Triebfahrzeuge, dürfen der hier genormten Spannung überlagert wer-
den, soweit die Werte nach Punkt 2.1 nicht überschritten werden.
Anmerkungen zu Tabelle 2:
1) Hierunter fallen unter anderem:
Glättung durch u Impulsbreitensteuerung u
Kondensator
t t
Mischformen zwischen u Phasenanschnittsteuerung u
den Gruppen 2 und 3
t t
2)
Die mit größerem Aufwand verbundenen Messungen dieser Gruppe fallen außerhalb des Anliegens dieser Norm.
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