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Normen Europäischer Modellbahnen                    NEM

                                           Gleichstromzugförderung                                630

                                                  Elektrische Kennwerte                            1 Seite
               Verbindliche Norm                                                                  Ausgabe 1982


               1.  Allgemeines

               In dieser Norm wird ein System als „Gleichstromzugförderung“ bezeichnet, das folgenden Anforde-
               rungen entspricht:
               1.1  Die Speisung der Triebfahrzeuge erfolgt durch polarisierte Spannung, z. B. gleich, gleichge-
                     richtet oder pulsierend.
               1.2   Die Drehrichtung der Motoren wird durch die Polarität bestimmt.
               1.3   Die Drehzahl der Motoren wird über die Fahrspannung gesteuert.

               2.   Fahrspannung
               2.1  Die Nennspannung beträgt
                    Tabelle 1:       Spurweite G      mm         6,5          6,5 < G < 32        ≥ 32
                                     Spannung         Volt        8               12               16
               Bei Speisung durch gleichgerichtete, pulsierende oder ähnliche Spannungen muss der arithmetische
               Mittelwert U m (Gleichkomponente) dem Nennwert entsprechen.
               Die meisten der für Modellbahnen angewendeten Messgeräte zeigen den Sinus-Effektivwert U eff an.
               In diesem Fall müssen die gemessenen Werte der Spannungsgruppen 2 bis 4 der Tabelle 2 den
               verschiedenen Spannungsformen entsprechend umgerechnet werden (Tabelle 2). U m = k   U eff
                   Tabelle 2:        Spannungs-      Benennung           Spannungsform        Umrechnungs-
                                       gruppe                                                    faktor k
                                                                         u
                                                  Reine Gleich-
                                          1                                                         1
                                                  spannung
                                                                                        t
                                                                         u
                                                  Zweiweg-
                                          2                                                        0,90
                                                  Gleichrichtung
                                                                                        t
                                                                         u
                                                  Einweg-
                                          3                                                        0,64
                                                  Gleichrichtung
                                                                                        t
                                          4       sonstige  1)                 1)               variabel  2)
               2.2 Spannungen anderer Art, z.B. für dauernde Zugbeleuchtung, für unabhängige Speisung be-
                   sonders ausgerüsteter Triebfahrzeuge, dürfen der hier genormten Spannung überlagert wer-
                   den, soweit die Werte nach Punkt 2.1 nicht überschritten werden.

               Anmerkungen zu Tabelle 2:
               1)  Hierunter fallen unter anderem:
                    Glättung durch        u                   Impulsbreitensteuerung    u
                    Kondensator
                                                          t                                            t
                    Mischformen zwischen    u                 Phasenanschnittsteuerung   u
                    den Gruppen 2 und 3

                                                          t                                              t

               2)
                 Die mit größerem Aufwand verbundenen Messungen dieser Gruppe fallen außerhalb des Anliegens dieser Norm.


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