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NEM 656 – Ausgabe 2007 – Seite 2 von 2

               2.2    Anbringung der Kontakte
               2.2.1  An  den  Kupplungsaufnahmen  angebrachte Kontakte dürfen die Innenmaße nach NEM
                      nicht verändern.
                      Die Anbringung von elektrisch leitenden Verbindungselementen  zum  Fahrzeug  darf  die
                      mechanische Funktion der Kupplung als Ganzes nicht beeinträchtigen.
                      Die Kontakte sind stets paarweise anzubringen.
               2.2.2  Die Rastermaße der Steckverbinder betragen bei den Nenngrößen:
                      größer H0:       RM 2,54            H0:     RM 2,0        kleiner H0:   RM 1,27
               2.2.3  Steckfähigkeit für Anschlüsse:
                      An der Kupplungsaufnahme befinden sich stets Buchsenelemente. Die Buchsen müssen
                      aus Gründen der Kompatibilität für runde und quadratische Stifte geeignet sein.
                            RM 2,54      rund: Ø 0,50 ... 0,56   quadratisch:  0,45 x.0,45 .. 0,55 x 0,55
                            RM 2,00      rund: Ø 0,50 ... 0,56   quadratisch:  0,45 x.0,45 .. 0,55 x 0,55
                            RM 1,27      rund: Ø 0,35 ... 0,45
               2.2.4  Maß a - Abstand zwischen innerer Unterkante und Mitte Federleiste
                      Bei industrieller Anwendung dieser Norm beträgt das Maß a = 2 mm für alle unter 2.2.2
                      angegebenen Rastermaße.

               2.3    Funktion der Kontakte (bezogen auf Fahrzeugende 1)

                 Kontakte      Übertragungsfunktion, 4- oder 2-polig           Bemerkung/Bezeichnung
                   A1, A2    Fahrstromfunktion                         A1 : rechte Fahrzeugseite
                                                                       A2 : linke Fahrzeugseite

                    B1       Einzelsteuerleitung                       Steuerfunktion 1, Rückleiter A1 oder A2
                    B2       Einzelsteuerleitung                       Steuerfunktion 2, Rückleiter A1 oder A2  5)

                  C1, C2     Option                                    Wenn erforderlich Seitenzuordnung wie bei A
                                                                       und B

               Anmerkung 3:  Werden  Fahrzeuge  innerhalb  eines Zuges nicht richtungsbezogen gekuppelt, sind die
                                                   6)
                             Leitungen #1 mit  #2   vertauscht. Die von den Steuer- bzw. Versorgungsleitungen
                             betriebenen Innenschaltungen der Fahrzeuge müssen  deshalb  unempfindlich  gegen
                             Umpolung sein!
               Anmerkung 4: Bei zweipoliger Ausführung dürfen die Kontakte A1, A2 auch mit anderen Funktionen belegt
                             werden.


               3. Sonderfall:
               Wenn wegen des innerhalb der Fahrzeuge angewandten Stromversorgungssystems nur eine
               Einzelleitung vorhanden ist oder wegen erhöhter Strombelastung der Leiterquerschnitt vergrößert
               werden soll, können bei vierpoligen Verbindungen die nebeneinander liegenden Kontaktpaare A1,
               B1 bzw. A2, B2 fahrzeugintern oder durch die Kurzkupplung zu einem Kontakt zusammengelegt
               werden.  Im Bereich der Kupplungsaufnahme bleiben die Kontakte als Voraussetzung  zur
                                                        7)
               Anwendung anderer Schaltungsvarianten  getrennt. Zusammengelegte Kontakte werden mit der
               zugehörenden Kennzahl bezeichnet. Bei Verwendung für den Fahrstromkreis sind Kontakt 1 der

               rechten und Kontakt 2 der linken Seite zuzuordnen.




               5)  B2 darf auch Rückleiter zu B1 sein.
               6)
                 # ist Platzhalter für A, B, oder C.
               7)
                 Die Nutzung anderer Schaltungsvarianten ist nicht Gegenstand dieser Norm; Anwendung und Nutzung
                 obliegen allein der Verantwortung des Anwenders.
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