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NEM 606 - Ausgabe 2012 - Seite 6 von 6
Das zentrale Steuergerät überprüft, ob der jeweils nächste Gleisabschnitt frei und mit welcher
Geschwindigkeit er befahrbar ist und stellt die dem Gleisabschnitt zugeordneten Weichen, Signale
usw.. Im Falle der Handsteuerung – typisch Rangierfahrten – muss der Nutzer dem zentralen
Steuergerät die Einfahrt in besetzte Gleisabschnitte explizit mitteilen und damit eine Fahrerlaubnis
bewirken. Sperrfahrten sind in analoger Weise zu erzeugen.
Besteht ein separates Gleisbildstellpult darf zwischen diesem und dem virtuellen Gleisbildstellpult
jederzeit gewechselt werden. Gleiches gilt für virtuelle und an den Bus angeschlossene Fahrregler.
3.3.11 Update-Funktionen
Software-Updates für das zentrales Steuergerät und Geräte sollen nutzergeführt von einem
Speichermedium oder aus dem Internet erfolgen. Nach dem Update ist eine Diagnose der
jeweiligen Komponente durchzuführen und das Ergebnis dem Nutzer mitzuteilen. Mit dem Update
ist auch die entsprechende Dokumentation fort zu schreiben.
4. Sonderfälle
Bei umfangreichen bzw. ausgedehnten Anlagen sollen weitere Bussysteme z.B. über Router mit
jeweils einem weiteren zentralen Steuergerät möglich sein. Fahrzeuge die den Steuerungsbereich
einer zentralen Steuerung verlassen werden an das nächste zentrale Steuergerät weiter gereicht.
5. Minimale Ausstattung
Die minimale Ausstattung für ein Gleisoval sollte umfassen:
- Zentrales Steuergerät
- Virtueller Fahrregler
- Fahrgerät
- Schaltnetzteil
- Verkabelungssatz
by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten