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NEM 606 - Ausgabe 2012 - Seite 6 von 6
               Das zentrale Steuergerät überprüft, ob der jeweils nächste Gleisabschnitt  frei und mit welcher
               Geschwindigkeit er befahrbar ist und stellt die dem Gleisabschnitt zugeordneten Weichen, Signale
               usw.. Im Falle der Handsteuerung  –  typisch Rangierfahrten  –  muss der Nutzer dem zentralen
               Steuergerät die Einfahrt in besetzte Gleisabschnitte explizit mitteilen und damit eine Fahrerlaubnis
               bewirken. Sperrfahrten sind in analoger Weise zu erzeugen.

               Besteht ein separates Gleisbildstellpult darf zwischen diesem und dem virtuellen Gleisbildstellpult
               jederzeit gewechselt werden. Gleiches gilt für virtuelle und an den Bus angeschlossene Fahrregler.

               3.3.11 Update-Funktionen

               Software-Updates  für das zentrales  Steuergerät  und Geräte sollen  nutzergeführt  von  einem
               Speichermedium oder  aus dem Internet  erfolgen. Nach dem Update ist eine Diagnose der
               jeweiligen Komponente durchzuführen und das Ergebnis dem Nutzer mitzuteilen. Mit dem Update
               ist auch die entsprechende Dokumentation fort zu schreiben.


               4.   Sonderfälle
               Bei umfangreichen bzw. ausgedehnten Anlagen sollen weitere Bussysteme z.B. über Router mit
               jeweils einem weiteren zentralen Steuergerät möglich sein. Fahrzeuge die den Steuerungsbereich
               einer zentralen Steuerung verlassen werden an das nächste zentrale Steuergerät weiter gereicht.

               5.   Minimale Ausstattung

               Die minimale Ausstattung für ein Gleisoval sollte umfassen:

               - Zentrales Steuergerät
               - Virtueller Fahrregler
               - Fahrgerät
               - Schaltnetzteil
               - Verkabelungssatz












































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