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NEM 607 - Ausgabe 2012 - Seite 3 von 4
Anmerkungen:
1) Bewegung in maximal drei Achsen
2) Diese Funktion ist bei Betrieb mit einem Triebzug / Triebfahrzeug auf dieses Fahrzeug beschränkt,
jedoch für eine Doppel- / Mehrfachtraktion und Schiebebetrieb (max. drei Fahrzeuge) erforderlich.
3) Funktion erforderlich, wenn Pantograph und Motorwagen mit Decoder nicht in derselben Einheit
untergebracht sind.
4) Güterzug-Packwagen bzw. -Begleitwagen
4. Forderungen an die Funktionen
Mit einem Eingabegerät bzw. Steuergerät soll der Anwender den Zug zusammenstellen und dann
Funktionen ausführen können, die diesen Zug betreffen. Die Zusammenstellung bleibt, bis der
Anwender diese ganz auflöst.
4.1 Zusammenstellung eines Zugverbandes
Zur Zusammenstellung (Wechsel von Zustand 1 zu 2) befinden sich alle gewünschten Fahrzeuge
und Wagen auf demselben Gleisabschnitt. Mit der Auswahl eines Fahrzeuges als steuerndes
Element (Master) beginnt der Decoder alle im Gleisabschnitt stehenden anderen Fahrzeuge
(Slaves) für die weitere Steuerung zu identifizieren und damit sich zuzuordnen. Die Masterfunktion
kann nur ein Triebfahrzeug wahrnehmen.
4.1.1 Erkennung der Zugenden
Nach Registrierung aller Wagen stellt der Master die Zugenden fest. Ein Zugende wird dann
festgestellt, wenn ein Fahrzeug nur an einer Seite weitere gekuppelte Fahrzeug aufweist. Der
Zugverband befindet sich im Zustand 2.
4.1.2 Zusammenstellung mehrerer Triebfahrzeuge oder Triebzüge
Wird durch den Master ein Fahrzeug als Slave identifiziert, wird der Decoder des Slaves über den
Zugbus mit Steuerbefehlen vom Master versorgt. Der Decoder des Slaves ignoriert Befehle
(Zustand 2, 3) von der Zentrale bis zur Auflösung des Zugverbandes. Fahrzeuge, die sich
zwischen der Zugspitze und dem Zugende des Zugverbandes befinden, reagieren nicht auf
Funktionen zur Beleuchtung der Fahrtrichtung ohne / mit Zielanzeiger, des Spitzen- /Schlusslichtes
und der Führerstandsbeleuchtung bzw. schalten diese aus.
4.2 Auflösung eines Zugverbandes
Eine Auflösung des Zugverbandes ist im Zustand 2 möglich. Über das Eingabegerät, bzw.
Steuergerät löst der Anwender den Zug durch Ansprechen des Decoders (Master) auf. Danach
befindet sich der Zugverband im Zustand 1.
5. Technische Voraussetzungen
5.1 Leistungsübertragung
Die Leistungsversorgung der Fahrzeuge zum Ausführen von Funktionen erfolgt über das Gleis.
5.2 Informationsübertragung
5)
Die Informationen auf dem Zugbus dürfen über das Gleis, bevorzugt über Funk , durch induktive
oder kapazitive Kopplung zwischen Fahrzeugen übertragen werden. Innerhalb einer Nenngröße ist
nur eine Art der Übertragung zulässig.
5) Die für diese Art der Übertragung zugelassenen Frequenzbereiche sind zu beachten. Die Nutzung von
Bluetooth stellt eine internationale Nutzung sicher.
by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten