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NEM 607 - Ausgabe 2012 - Seite 3 von 4
               Anmerkungen:
               1)   Bewegung in maximal drei Achsen
               2)   Diese Funktion ist bei Betrieb mit einem Triebzug / Triebfahrzeug auf dieses Fahrzeug beschränkt,
                  jedoch für eine Doppel- / Mehrfachtraktion und Schiebebetrieb (max. drei Fahrzeuge) erforderlich.
               3)   Funktion erforderlich, wenn Pantograph und Motorwagen mit Decoder nicht in derselben Einheit
                  untergebracht sind.
               4)   Güterzug-Packwagen bzw. -Begleitwagen

               4.   Forderungen an die Funktionen
               Mit einem Eingabegerät bzw. Steuergerät soll der Anwender den Zug zusammenstellen und dann
               Funktionen ausführen  können, die diesen Zug  betreffen. Die Zusammenstellung bleibt, bis der
               Anwender diese ganz auflöst.


               4.1   Zusammenstellung eines Zugverbandes
               Zur Zusammenstellung (Wechsel von Zustand 1 zu 2) befinden sich alle gewünschten Fahrzeuge
               und Wagen  auf  demselben  Gleisabschnitt. Mit der Auswahl eines Fahrzeuges als steuerndes
               Element (Master) beginnt der Decoder alle im Gleisabschnitt stehenden  anderen  Fahrzeuge
               (Slaves) für die weitere Steuerung zu identifizieren und damit sich zuzuordnen. Die Masterfunktion
               kann nur ein Triebfahrzeug wahrnehmen.

               4.1.1 Erkennung der Zugenden
               Nach  Registrierung  aller  Wagen stellt der Master die Zugenden  fest.  Ein Zugende  wird dann
               festgestellt, wenn ein Fahrzeug nur  an einer Seite weitere gekuppelte  Fahrzeug  aufweist.  Der
               Zugverband befindet sich im Zustand 2.

               4.1.2 Zusammenstellung mehrerer Triebfahrzeuge oder Triebzüge
               Wird durch den Master ein Fahrzeug als Slave identifiziert, wird der Decoder des Slaves über den
               Zugbus  mit Steuerbefehlen vom  Master versorgt. Der Decoder des Slaves  ignoriert Befehle
               (Zustand  2,  3)  von der Zentrale bis zur Auflösung  des Zugverbandes.  Fahrzeuge, die sich
               zwischen  der Zugspitze und dem Zugende des Zugverbandes befinden, reagieren nicht auf
               Funktionen zur Beleuchtung der Fahrtrichtung ohne / mit Zielanzeiger, des Spitzen- /Schlusslichtes
               und der Führerstandsbeleuchtung bzw. schalten diese aus.

               4.2   Auflösung eines Zugverbandes
               Eine Auflösung  des Zugverbandes ist im Zustand  2  möglich.  Über das Eingabegerät, bzw.
               Steuergerät löst der Anwender den Zug durch Ansprechen des Decoders (Master) auf. Danach
               befindet sich der Zugverband im Zustand 1.
               5.   Technische Voraussetzungen


               5.1   Leistungsübertragung
               Die Leistungsversorgung der Fahrzeuge zum Ausführen von Funktionen erfolgt über das Gleis.

               5.2   Informationsübertragung
                                                                                              5)
               Die Informationen auf dem Zugbus dürfen über das Gleis, bevorzugt über Funk , durch induktive
               oder kapazitive Kopplung zwischen Fahrzeugen übertragen werden. Innerhalb einer Nenngröße ist
               nur eine Art der Übertragung zulässig.








               5)   Die für diese Art der Übertragung zugelassenen Frequenzbereiche sind zu beachten. Die Nutzung von
                  Bluetooth stellt eine internationale Nutzung sicher.

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