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Normen Europäischer Modellbahnen NEM
Umgrenzung des lichten Raumes 104
bei Schmalspurbahnen 1 Seite
Empfehlung Maße in mm Ausgabe 2007
(ersetzt Ausgabe 2006)
Diese Norm bestimmt bei Nachbildung von Schmalspurbahnen mit Spurweiten zwischen 650 und
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1250 mm das Umgrenzungsprofil, in das kein fester Gegenstand hineinragen darf, um ein berüh-
rungsfreies Verkehren der Fahrzeuge zu gewährleisten.
Bei elektrischen Bahnen mit Oberleitungsbetrieb ist das Lichtraumprofil entsprechend den Erfor-
dernissen zu erweitern (siehe NEM 201 und 202).
Lichtraum nach NEM 102
bei Rollbock- bzw. Rollwagenbetrieb
B H 4
2
B
E
Höhe des Rollbocks bzw. Rollwagens
G SO
Maßtabellen
Nenngröße Spurweite H B Nenngröße Spurweite H B
Zm 4,5 19 16
Nm 6,5 26 22 Ne 4,5 24 20
TTm 9,0 34 28 TTe 6,5 32 26
H0m 12,0 48 38 H0e 9,0 46 36
Sm 16,5 64 52 Se 12,0 60 50
0m 22,5 90 74 0e 16,5 86 70
Im 32,0 126 104 Ie 22,5 120 98
IIm 45,0 178 146 IIe 32,0 170 138
Die Breitenmaße des Lichtraumprofils gelten nur für gerade Gleisführung.
Im Bereich von Gleisbogen ist das Lichtraumprofil zur Bogen-Außenseite und Bogen-Innenseite
hin in Abhängigkeit vom Bogenradius und dem verwendeten rollenden Material jeweils um das
Maß E zu erweitern.
Das Maß E kann durch Versuche ermittelt oder durch folgende Formel errechnet werden:
√ 2 () 2
A
Es bedeuten: E = R - R - 2
E = Erweiterung des Lichtraumprofils
R = Radius des Gleisbogens
A = fester Radstand bzw. Drehzapfenabstand des längsten Fahrzeuges
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Siehe NEM 010, Zusatzzeichen „m“ und „e“.
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