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Normen Europäischer Modellbahnen                    NEM
                                     Umgrenzung des lichten Raumes                                103
                                               bei Gleisführung im Bogen
                                                                                                 Seite 1 von 2
               Verbindliche Norm                          Maße in mm                              Ausgabe 2016
                                                                                           (ersetzt Ausgabe 2013)



               Im Bereich von Gleisbogen ist die Umgrenzung des lichten Raumes nach NEM 102, außer dem
               Bereich  des  Stromabnehmers,  zur  Bogen-Außenseite  und  Bogen-Innenseite  hin  jeweils  um  das
               Maß E in Abhängigkeit vom Bogenradius und dem zu verwendenden rollenden Material zu erwei-
               tern.

                                                                B L4







                                               E                B L1          E



                                                                G
                                                                                      SO



               Für die Erweiterung ist der seitliche Ausschlag der Fahrzeuge bestimmend. Den größten seitlichen
               Ausschlag  weisen  Drehgestellwagen  auf  der  Bogen-Innenseite  auf.  Die  Kastenlänge  bzw.  der
               Drehzapfenabstand des jeweils längsten eingesetzten Drehgestellwagens ist somit ausschlagge-
               bend für die Größe des Maßes E.
               Die Drehgestellwagen werden zu diesem Zweck in drei Gruppen unterteilt:
                          Wagengruppe A
                          mit bis zu 20,0 m Kastenlänge und 14,0 m Drehzapfenabstand,
                          Wagengruppe B
                          mit bis zu 24,2 m Kastenlänge und 17,2 m Drehzapfenabstand,
                          Wagengruppe C
                          mit bis zu 27,2 m Kastenlänge und 19,5 m Drehzapfenabstand.
               Anmerkung:
               Verkürzte  Modelle  der  Wagengruppe  C  (z.B.  bei  Nenngröße  H0  im  Längenmaßstab  1:100)  sind  ggf.  der
               Wagengruppe B zuzuordnen.

               Die Grenzmaße für die Kastenlänge entsprechen folgenden Modellmaßen:
                     Nenngröße >          Z       N       TT       H0       S        0       I        II
                     Wagengruppe A        91     125      167     230      313     460      625      889
                     Wagengruppe B       110     151      202     278      378     556      756     1076
                     Wagengruppe C       124     170      227     313      425     625      850     1209

               Die Maße für die Erweiterung E sind der Tabelle auf Seite 2 zu entnehmen. Der Wert für die Wa-
               gengruppe A soll nach Möglichkeit nicht unterschritten werden, auch wenn keine Drehgestellfahr-
               zeuge vorhanden sind.


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