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NEM
                                               Normen Europäischer Modellbahnen
                                               Elektrische Speisung                               611


                                         der ortsfesten Einrichtungen                               1 Seite
               Verbindliche Norm                                                                  Ausgabe 2017
                                                                                           (ersetzt Ausgabe 1982)



               1.    Diese Norm betrifft

               1.1  ortsfeste Antriebe, die unmittelbar mit dem Betrieb zusammenhängen,
                     z. B. Antriebe für Weichen, Entkupplungseinrichtungen, Signale, Drehscheiben;

               1.2  ortsfeste Einrichtungen, die zur weiteren Ausgestaltung der Anlage gehören,
                        z. B. Beleuchtung, Antrieb von Funktionsmodellen sowie

               1.3  ortsfeste Einrichtungen nach Abschnitt 1.1 und 1.2, die durch Decoder angesteuert und /oder
                     betrieben werden.


               2.    Die elektrischen Teile der ortsfesten Einrichtungen sind so auszuführen, dass sie mit Gleich-
                     strom betrieben werden. Die Einrichtungen nach 1.1 und 1.2 sollen auch mit Wechselstrom
                     funktionieren.


               3.   Die Nennspannung am Eingang der ortsfesten Einrichtungen nach 1.1 beträgt:
                     Tabelle 1:

                      Spurweite G          mm                  6,5           6,5 < G < 45          45
                      Wechselspannung      Volt                 10             14 bis 16         14 bis 18

                      Gleichspannung       Volt                 8                 12             14 bis 18

               4.    Ortsfeste Einrichtungen nach Abschnitt 1.2 sind von der Nenngröße unabhängig und werden
                     mit maximal 15 V DC betrieben.

               5.    Ortsfeste Einrichtungen, an denen Decoder zur Steuerung angeschlossen sind, können mit
                     derselben bzw. einer separaten digitalen Stromversorgung betrieben werden, wie sie in Ab-
                     schnitt 4 der NEM 641 beschrieben ist.

               6.    Decoder,  die  nur  zur  Steuerung  einer  ortsfesten  Einrichtung  verwendet  werden  und  eine
                     Fremdspeisung zum Betrieb dieser mit Gleich- oder Wechselstrom erlauben, können die Span-
                     nungswerte nach Tabelle 1 schalten.

               7.    Ortsfeste Einrichtungen nach Abschnitt 1.1 können in Bezug auf die Spannung der digitalen
                     Stromversorgung entsprechend NEM 641 abhängig von der Nenngröße sein.




















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