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NEM
Normen Europäischer Modellbahnen
Elektrische Speisung 611
der ortsfesten Einrichtungen 1 Seite
Verbindliche Norm Ausgabe 2017
(ersetzt Ausgabe 1982)
1. Diese Norm betrifft
1.1 ortsfeste Antriebe, die unmittelbar mit dem Betrieb zusammenhängen,
z. B. Antriebe für Weichen, Entkupplungseinrichtungen, Signale, Drehscheiben;
1.2 ortsfeste Einrichtungen, die zur weiteren Ausgestaltung der Anlage gehören,
z. B. Beleuchtung, Antrieb von Funktionsmodellen sowie
1.3 ortsfeste Einrichtungen nach Abschnitt 1.1 und 1.2, die durch Decoder angesteuert und /oder
betrieben werden.
2. Die elektrischen Teile der ortsfesten Einrichtungen sind so auszuführen, dass sie mit Gleich-
strom betrieben werden. Die Einrichtungen nach 1.1 und 1.2 sollen auch mit Wechselstrom
funktionieren.
3. Die Nennspannung am Eingang der ortsfesten Einrichtungen nach 1.1 beträgt:
Tabelle 1:
Spurweite G mm 6,5 6,5 < G < 45 45
Wechselspannung Volt 10 14 bis 16 14 bis 18
Gleichspannung Volt 8 12 14 bis 18
4. Ortsfeste Einrichtungen nach Abschnitt 1.2 sind von der Nenngröße unabhängig und werden
mit maximal 15 V DC betrieben.
5. Ortsfeste Einrichtungen, an denen Decoder zur Steuerung angeschlossen sind, können mit
derselben bzw. einer separaten digitalen Stromversorgung betrieben werden, wie sie in Ab-
schnitt 4 der NEM 641 beschrieben ist.
6. Decoder, die nur zur Steuerung einer ortsfesten Einrichtung verwendet werden und eine
Fremdspeisung zum Betrieb dieser mit Gleich- oder Wechselstrom erlauben, können die Span-
nungswerte nach Tabelle 1 schalten.
7. Ortsfeste Einrichtungen nach Abschnitt 1.1 können in Bezug auf die Spannung der digitalen
Stromversorgung entsprechend NEM 641 abhängig von der Nenngröße sein.
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