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Normen Europäischer Modellbahnen NEM
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MOROP-Siegel
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Verbindliche Norm Ausgabe 2010
(ersetzt Ausgabe 2003)
1. Zweck
Das MOROP-Siegel bekommt auf Antrag jedes Industrie- und Kleinserienmodell, das in jeder Hinsicht
den auf dem Beiblatt angeführten Normen entspricht. Es soll dem Endverbraucher erlauben, die
Erzeugnisse zu erkennen, die mit andern, nach den NEM-Normen produzierten Erzeugnissen gleicher
Nenngröße, kompatibel und problemlos mit diesen gemeinsam einsetzbar sind.
Das MOROP-Siegel für das Rollmaterial wird in zwei Stufen erteilt:
Stufe I: Es werden außer dem Längenmaßstab alle NEM eingehalten;
Stufe II: Es werden alle NEM inklusive Länge eingehalten.
Das Gleis wird in zwei Stufen bewertet:
Stufe I: Es werden alle NEM, außer für den Hersteller funktionsbedingte Abweichungen, die die freie
Verwendbarkeit nicht einschränken, eingehalten;
Stufe II: Es werden alle NEM kompromisslos eingehalten.
Das MOROP-Siegel soll im Weiteren ein Qualitätsmerkmal darstellen. Den Firmen steht es frei, es in
ihrer Werbung zu gebrauchen.
Das MOROP-Siegel kann von den Fachzeitschriften als Unterstützung für die Beurteilung eines Modells
beigezogen werden. Es schließt das Beifügen subjektiver Aspekte, wie z.B. Laufeigenschaften, optischer
Eindruck usw. nicht aus.
2. Durchführung der Prüfung
Die Hersteller werden eingeladen, dem MOROP die zu prüfenden Modelle / Teile einzusenden. Es wird
ein Protokoll geführt, das die Prüfergebnisse im Einzelnen dokumentiert. Aus diesem Protokoll ist auch
ersichtlich, ob und in welcher Stufe das geprüfte Objekt das MOROP-Siegel bekommt.
Der MOROP-Präsident erstellt jeweils per Ende des Jahres eine Gesamtliste, die über die FERPRESS
oder direkt der Fachpresse zur Veröffentlichung übergeben wird. Sie wird zusätzlich auf der Website des
MOROP ins Internet gestellt. In der Liste werden nur die Modelle / Teile aufgeführt, die im vergangenen
Jahr das MOROP-Siegel erhalten haben.
MOROP-intern werden, aufgeteilt nach Sprachgebieten und Nenngrößen, Prüfexperten bestimmt.
Die Anfragen der Hersteller sind an den MOROP-Präsidenten zu richten. Dieser verteilt die Arbeit je nach
Herkunft der Anfrage und Nenngröße des Objekts an die bestimmten Prüfexperten. Er teilt dem Hersteller
Name und Adresse des Experten mit. Dieser sendet das zu prüfende Objekt direkt dem Experten oder
einer neutralen Prüfstelle zu. Es ist auch möglich, ein Prüfzertifikat des Herstellers anzuerkennen.
Nach der Prüfung sendet der Prüfungsexperte das Objekt zusammen mit den Unterlagen und dem unter-
zeichneten Protokoll an den Leiter der TK oder den MOROP-Präsidenten zur Einsichtnahme und
Erteilung der zweiten Unterschrift.
Die letztgenannte Person sendet das geprüfte Objekt mit dem Protokoll an den Hersteller zurück.
Eine Kopie des Protokolls geht an den MOROP-Präsidenten.
Nach Erteilung des MOROP-Siegels wird dem Hersteller eine druckfähige Vorlage gegen eine
Bearbeitungsgebühr von in der Regel CHF 500.- abgegeben.
Das MOROP-Siegel kann am Modell / Teil und / oder auf der Verpackung angebracht werden und darf in
der Werbung für das betreffende Modell/Teil verwendet werden.
by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an den MOROP–Präsidenten