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Normen Europäischer Modellbahnen NEM
Reglement über den Vertrieb 003
der in Kraft gesetzten NEM 1 Seite
Dokumentation Ausgabe 2014
(ersetzt Ausgabe 2010)
1. Grundsatz
Der Verband MOROP informiert die Mitgliedsverbände laufend über den Stand der in Kraft ste-
henden NEM, indem er ihnen nach jeder Änderung die entsprechenden neuen Norm-Blätter be-
kannt macht bzw. zustellt.
Die Mitgliedsverbände sorgen für die Publikation und den Vertrieb der Normen in ihrem Gebiet.
Als Verbindungsperson zum MOROP benennt jeder Mitgliedsverband einen „Beauftragten für den
Vertrieb der NEM"; wenn möglich soll der Vertreter des Mitgliedsverbandes in der „Technischen
Kommission" des MOROP mit dieser Aufgabe betraut werden. Im Folgenden wird der Betreffende
als „Beauftragter" bezeichnet.
2. Vertrieb MOROP - Mitgliedsverband
Der Präsident erhält nach der lnkraftsetzung neuer Normen durch die Delegiertenversammlung
vom Sekretär der TK die neuen und revidierten Unterlagen in beiden Verhandlungssprachen, be-
sorgt die Einstellung auf der MOROP-Internetseite sowie die Vervielfältigung der in Papierform
weiterzuleitenden Exemplare.
Baldmöglichst nach der Inkraftsetzung sendet der Präsident dem Beauftragten jedes Mitgliedsver-
bandes die bereinigten Normblätter samt einem aktualisierten Verzeichnis der geltenden Normen
in deutsch- oder französischsprachiger Fassung zu, grundsätzlich in elektronischer Form.
Kann oder möchte ein Beauftragter eines Mitgliedsverbandes keine oder nicht ausschließlich eine
elektronische Zusendung erhalten, werden die Unterlagen in Papierform versendet.
Auf Wunsch erhält der Verband beide Sprach-Fassungen.
Die Kosten gehen zu Lasten der MOROP-Kasse.
3. Vertrieb im Mitgliedsverband
Der Beauftragte im Mitgliedsverband sorgt für geeignete Publikation des Verzeichnisses und der
neuen Normen. Er vervielfältigt und vertreibt sie an Interessenten aus dem Verbandsgebiet (ganze
Sammlungen oder einzelne Normen). Dabei ist eine elektronische Weitergabe nur im Pdf-Format
zulässig (s. NEM 002 Beiblatt 2i).
Die Kostenregelung ist Angelegenheit des Mitgliedsverbandes.
Wollen Mitgliedsverbände Übersetzungen in ihrer Landessprache erstellen, kann der Beauftragte
dafür unter den in NEM 002 Beiblatt 2i genannten Bedingungen Word-Dateien als Vorlage erhal-
ten.
Von Mitgliedsverbänden erstellte Übersetzungen in andere Sprachen stellt der jeweilige Mitglieds-
verband in einem Exemplar dem Präsidenten des MOROP zur Verfügung. Bei Übersetzungen ist
auf die verbindliche deutsch- oder französischsprachige Norm zu verweisen.
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Ó by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten