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Normen Europäischer Modellbahnen                    NEM
                                        Reglement über den Vertrieb                               003

                                          der in Kraft gesetzten NEM                               1 Seite
               Dokumentation                                                                      Ausgabe 2014
                                                                                           (ersetzt Ausgabe 2010)



               1.  Grundsatz
               Der Verband MOROP informiert die Mitgliedsverbände laufend über den Stand der in Kraft ste-
               henden NEM, indem er ihnen nach jeder Änderung die entsprechenden neuen Norm-Blätter be-
               kannt macht bzw. zustellt.
               Die Mitgliedsverbände sorgen für die Publikation und den Vertrieb der Normen in ihrem Gebiet.
               Als Verbindungsperson zum MOROP benennt jeder Mitgliedsverband einen „Beauftragten für den
               Vertrieb der NEM"; wenn möglich soll der Vertreter des Mitgliedsverbandes in der „Technischen
               Kommission" des MOROP mit dieser Aufgabe betraut werden. Im Folgenden wird der Betreffende
               als „Beauftragter" bezeichnet.

               2.  Vertrieb MOROP - Mitgliedsverband
               Der  Präsident  erhält  nach  der  lnkraftsetzung  neuer  Normen  durch  die  Delegiertenversammlung
               vom Sekretär der TK die neuen und revidierten Unterlagen in beiden Verhandlungssprachen, be-
               sorgt  die  Einstellung  auf  der  MOROP-Internetseite  sowie  die  Vervielfältigung  der  in  Papierform
               weiterzuleitenden Exemplare.
               Baldmöglichst nach der Inkraftsetzung sendet der Präsident dem Beauftragten jedes Mitgliedsver-
               bandes die bereinigten Normblätter samt einem aktualisierten Verzeichnis der geltenden Normen
               in deutsch- oder französischsprachiger Fassung zu, grundsätzlich in elektronischer Form.
               Kann oder möchte ein Beauftragter eines Mitgliedsverbandes keine oder nicht ausschließlich eine
               elektronische Zusendung erhalten, werden die Unterlagen in Papierform versendet.
               Auf Wunsch erhält der Verband beide Sprach-Fassungen.
               Die Kosten gehen zu Lasten der MOROP-Kasse.

               3.  Vertrieb im Mitgliedsverband
               Der Beauftragte im Mitgliedsverband sorgt für geeignete Publikation des Verzeichnisses und der
               neuen Normen. Er vervielfältigt und vertreibt sie an Interessenten aus dem Verbandsgebiet (ganze
               Sammlungen oder einzelne Normen). Dabei ist eine elektronische Weitergabe nur im Pdf-Format
               zulässig (s. NEM 002 Beiblatt 2i).
               Die Kostenregelung ist Angelegenheit des Mitgliedsverbandes.
               Wollen Mitgliedsverbände Übersetzungen in ihrer Landessprache erstellen, kann der Beauftragte
               dafür unter den in NEM 002 Beiblatt 2i genannten Bedingungen Word-Dateien als Vorlage erhal-
               ten.
               Von Mitgliedsverbänden erstellte Übersetzungen in andere Sprachen stellt der jeweilige Mitglieds-
               verband in einem Exemplar dem Präsidenten des MOROP zur Verfügung. Bei Übersetzungen ist
               auf die verbindliche deutsch- oder französischsprachige Norm zu verweisen.

















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                         Ó by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
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