Page 15 - Zusammengefügt
P. 15

NEM 004 – Ausgabe 2010 – Seite 2 von 2

               3. Gültigkeit

                  Das MOROP-Siegel  wird  jeweils nur für ein bestimmtes  Objekt (Artikelnummer) erteilt. Es hat  keine
                  Gültigkeit  für  die   gesamte    Produktions-Palette  des    Herstellers.  Nach   technischen
                  Anpassungen / Überholungen muss das Modell zu einer erneuten Prüfung vorgelegt werden.
                  Ein erteiltes  MOROP-Siegel bleibt erhalten, wenn  eine  oder mehrere zur Anwendung  gekommenen
                  Normen geändert wird.
                  Jeglicher Missbrauch des MOROP-Siegels wird dem Konsumenten über die Fachpresse und im Internet
                  auf der Website des MOROP bekannt gemacht. Weitere Prüfungen können nach  klar festgestelltem
                  Missbrauch, solange keine Einigung gefunden wird, verweigert werden.

                  Die Prüfung basiert immer auf dem letzten Stand der zur Prüfung angewandten Normen (siehe Beiblatt).
                  Die Liste kann nach Aufnahme neuer Normen ergänzt werden.
                  Die aktuelle Version steht beim MOROP-Präsidenten zur Verfügung.

                  Das MOROP-Siegel enthält die Jahreszahl, in dem die Prüfung erfolgt ist.

               4. Das Siegel

                  Folgendes Siegel ist für den  Druck von Etiketten, Anhängern usw., den direkten  Druck auf die
                  Verpackungen sowie bei der Verwendung in der Werbung verbindlich.











                                                     N E M         05 / 20yy

                                                    Compatible    Niveau : II



























                  Alle Rechte an dem „MOROP-Siegel“ liegen bei der " Union Européenne des Modélistes Ferroviaires et
                  des Amis des Chemin de Fer / Verband der Modelleisenbahner und Eisenbahnfreunde Europas "
                  (MOROP) mit Sitz in Bern.








                        by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an den MOROP-Präsidenten
   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20