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Beiblatt 3i zu NEM 002 – Ausgabe 2014 - Seite 2 von 2
               Finden  Fußnoten  nicht  auf  der  jeweiligen  Seite  Platz,  können  sie  auch  am  Ende
               zusammenfassend aufgeführt werden.

               1.1.5 Bilder
               Bilder sollten vorrangig als Vektorgrafiken eingefügt werden. Notfalls sind auch Bilddateien oder
               Pixelgrafiken  möglich.  Der  Entwurfsbearbeiter  garantiert  den  richtigen  Bildinhalt,  um  die
               Nachbearbeitung  eingefügter  Bilder  zu  vermeiden.  Übersetzungswürdige  Beschriftungen  dürfen
               nicht  Bildbestandteil  sein.  Solche  Beschriftungen  sind,  wenn  möglich,  außerhalb  der  Bilder
               anzuordnen oder durch bearbeitbare Textfelder oder durch Anordnen der Bilder „hinter dem Text“
               übersetzbar zu halten.
               Benennung der Bilder:
               Bild x: (10p fett) Titel dahinter in Normalschrift
               Auch eine einzige Abbildung erhält die Bezeichnung „Bild 1:“

               1.1.6 Tabellen
               Tabellen werden als Word-Tabellen dargestellt.
               Sie sollen linksbündig beginnen.
               Mehrzeilige Zelleinträge sollen, soweit möglich, durch passende Spaltenbreite vermieden werden.
               Erforderlichenfalls  kann  dazu  die  schmalere  Schriftart  Arial  Narrow  verwendet  werden,  dann
               allerdings 1p größer.
               Spalten sollen, wenn sie keinen Fließtext enthalten, horizontal zentriert formatiert werden.
               Zeilen sollen bei einzeiliger Befüllung vertikal zentriert formatiert sein.
               Benennung der Tabellen:
               Tabelle x: (10p fett), Titel dahinter in 10p Normalschrift
               Auch eine einzige Tabelle erhält die Bezeichnung „Tabelle 1:“

               1.1.7 Anmerkungen
               Anmerkungen  zu  Bildern,  Tabellen  oder  Aufstellungen  werden,  im  Gegensatz  zu  Fußnoten,
               unmittelbar nach dem Objekt angeordnet. Die Benennung beginnt mit
               Anmerkung: in 10p fett, der Text dazu in 10p Normalschrift.

               1.1.8 Abschlussbearbeitung
               Für  Entwürfe  und  Revisionsvorschläge,  soweit  sie  nicht  formlos  bzw.  teilweise  oder  gänzlich
               unformatiert  vorgelegt  werden,  sollen  die  hier  genannten  Maßgaben  eingehalten  werden.
               Zusätzliche Zeilen für die Benennung der Revisionsdaten oder für Kommentare sind möglich, aber
               deutlich als solche zu kennzeichnen.
               Das  endgültige  Layout  ist  Gegenstand  der  Abschlussbearbeitung.  Dabei  können  z.B.  Bilder,
               Abstände oder im Ausnahmefall auch Schriftgrößen ggf. verringert oder vergrößert werden, falls
               das für eine sinnvolle Blattaufteilung geboten ist.




























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