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Normen Europäischer Modellbahnen                    NEM
                                            Maßstäbe, Nenngrößen,                                 010


                                                       Spurweiten                                Seite 1 von 2
               Verbindliche Norm                          Maße in mm                              Ausgabe 2011
                                                                                           (ersetzt Ausgabe 2004)

               1. Zweck

               Diese Norm regelt die Aufteilung der Spurweiten und Maßstäbe von Modelleisenbahnen sowie
               deren Nenngrößen-Bezeichnungen.

               2. Festlegungen
               Die zahlreichen beim Vorbild vorhandenen Spurweiten werden für die Nachbildung im Modell zu
               vier Gruppen zusammengefasst.
               Der Verkleinerungsmaßstab ergibt eine Reihe von Modellspurweiten und wird durch den Begriff
               „Nenngröße" ausgedrückt. Diese wird mit Buchstaben bzw. Ziffern bezeichnet (Tabelle 1).
               Die reine Nenngrößen-Bezeichnung ohne Zusatzbuchstabe bezieht sich auf die Vorbildspurweiten
                1250 mm, während bei Schmalspurbahnen mit Vorbildspurweiten < 1250 mm der Nenngrößen-
               Bezeichnung die Zusatzbuchstaben  m,  e, i oder  p hinzugefügt werden. Für diese kombinierte
               Nenngrößen- und Spurweiten-Bezeichnung wird im deutschen Sprachgebrauch der Begriff „Spur"
               verwendet.
                     Beispiele:    Nachbildung einer Normalspurbahn im Maßstab 1:87:
                                   Nenngröße H0 („H-Null“), Spur H0 (Spurweite 16,5 mm)
                                   Nachbildung einer Meterspurbahn im Maßstab 1:45:
                                   Nenngröße 0 („Null“), Spur 0m (Spurweite 22,5 mm)
               Tabelle 1
                 Vorbild-     2)                                          4)
                                 Maßstäbe
                Spurweiten      Modell-  1 : 220 1 : 160 1 : 120 1 : 87  1 : 64  1 : 45  1 : 32  1 : 22,5 1 : 16  1 : 11  1 : 8  1 : 5,5
                 von       bis

                1250      1700     Z N TT H0 S                 0    I    II III V VII X             1), 3)

                850     < 1250 Zm  Nm  TTm H0m Sm 0m Im IIm IIIm Vm VIIm Xm

                650       < 850 Ne  TTe H0e Se     0e    Ie   IIe IIIe Ve VIIe Xe


                400       < 650 TTi H0i Si    0i    Ii   IIi  IIIi  Vi VIIi    Xi                    5)

                300       < 400 H0p Sp 0p     Ip   IIp IIIp Vp VIIp Xp

                             4,5 6,5     9    12 16,5 22,5 32      45    64   89 127 184 260          mm
                                                                   1¾ 2½      3½     5   7¼ 10¼       Zoll  6)
                                                   Modell-Spurweiten G


               Anmerkungen zur Tabelle:
               1)  Für die  Nenngröße I und größer  sind auch Bezeichnungen in arabischen Ziffern zulässig. Die in
                   Ausgabe 1987 der NEM 010 enthaltenen Bezeichnungen ab Nenngröße III sind nicht mehr anzuwenden.
               2)  Einzelne Funktionsteile können vom Maßstab nach besonderen Festlegungen abweichen, die Gegen-
                   stand der einzelnen Normblätter sind.
               3)  Bei Breitspurbahnen (Vorbildspurweite > 1435 mm) kann der Maßstab vom Verhältnis der Spurweiten
                   ausgehend berechnet werden. Das gilt insbesondere für Nenngrößen > I.
               4)  In einigen Ländern wird auch der Maßstab 1:43,5 angewendet.
               5)  Im deutschen Sprachraum kann anstelle des Zusatzbuchstabens i (Industriebahn) auch der Buchstabe
                   f (Feldbahn) angewendet werden.
               6)  Für große Spurweiten ist auch die Angabe in Zoll üblich.


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