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SWISSMODUL / H0                                            NEM 933/1 CH - Ausgabe 2015 - Seite 4 von 4


                              Überladene Miniaturszenen und publikumswirkende Effekte, z.B. heulende und
                              blinkende Polizei- und Feuerwehrautos, sind ungeeignete Modulgarnituren.

               5.  Elektrik / Steuerung
               Sicherheit:      NEM 609  bzw. NEM 609 CH  bezüglich „Richtlinien zur elektrischen Sicherheit
                                bei Modellbahnausstellungen“ muss eingehalten werden.
               Verdrahtung:  An jedem Modulende sollen pro Gleis zwei 4 mm Buchsen angebracht werden.
                                Für die Verbindung der Buchsen sollen Litzen mit einem
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                                Querschnitt von 1,5 mm verwendet werden.
                                Diese Verdrahtung ermöglicht einen Analog- oder Digital-Fahrbetrieb.
               Kabelfarben:  Rot, blau, schwarz sowie gelb-grün dürfen nicht verwendet werden.
                                Farbwahl zum Beispiel gemäss NEM 605:
                                »   weisse Litzenkabel für die beiden Nord-Profile,
                                »   gelbe Litzenkabel  für die beiden Süd-Profile.


                                                                                     Die 4 mm-Buchsen werden
                                                                                     unter dem Trasseebrett
                                                                                     links und rechts angebracht
                                                                                     gemäss der Gleisprofil-Lage
                                                                                     und mit den Litzen verbunden.





               Hin- und Rückleiter sind immer nahe beieinander parallel zu führen und leicht zu verdrillen.
               Jedes Gleis eines Moduls muss mindestens eine Fahrstromeinspeisung besitzen.
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               Für  den  Anschluss  der  Schienen  können  Litzen  mit  einem  Querschnitt  von  0,5  mm   verwendet
               werden.
               Diese sind an der Schienenfuss-Unterseite anzulöten.
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               Für die elektrische Verbindung von 2 Modulen wird ein ca. 30 cm langes Litzenkabel (je 1,5 mm )
               verwendet.
               Passende 4 mm-Bananenstecker sind daran anzulöten.
               Weitere Leitungen für Bahnhofs- und Blocksteuerung sind nicht Gegenstand dieser Norm.
               Weichen, Signale, Zubehör:
                                 Weichenantriebe, Signale und Zubehör
                                 sollen nicht von den Schienen mit Strom versorgt werden.
                                 Der Modulbesitzer versorgt diese/s mit einer eigenen Stromversorgung.
                                 Falls Weichen, Signale und Zubehör über DCC gesteuert werden,
                                 so soll dies über eine separate Zentrale geschehen.
               Stellwerke:       Für Bahnhöfe und Betriebsstellen sollen Gleisbildstellpulte erstellt werden.
                                 PC-Steuerungen (Software-Steuerungen) sind nicht zu empfehlen.

               6.  Rollmaterial

               Alle Fahrzeuge: Loks und Wagen sollen Räder (Radsätze) besitzen gem. NEM 310,
                                 die für den Betrieb auf Gleisen nach NEM 110 geeignet sind.
               Jeder Zug:        Jeder Zug für sich soll nach Epoche und Region vorbildgerecht formiert sein.



               Kontaktadresse:  M. Bertschi, Ostring 36, 8105 Regensdorf;   E-Mail: igsmf-kontakt@bluewin.ch



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