Page 352 - Zusammengefügt
P. 352
SWISSMODUL / H0 NEM 933/1 CH - Ausgabe 2015 - Seite 3 von 4
3.1) Gleislage beim 2-gleisigen Standard-Streckenmodul:
» Das Nord-Gleis liegt in der Modulmitte, je 250 mm (Modulmitte = Mitte Nord-Gleis);
» Das Süd-Gleis liegt 50 mm vor dem Nord-Gleis.
3.2) Der Mindestradius beträgt bei Gleisen mit Personenzugverkehr 1200 mm,
» auf technischen Modulen und in Tunnels 800 mm (siehe NEM 111), sonst müsste
bei kleinerem Radius der Gleisabstand vergrössert werden, siehe NEM 112.
3.3) Bei Gleisen mit Personenzugverkehr werden Weichen mit einem maximalen Abzweig-Winkel
von 12° und einem Minimal-Radius von 1200 mm eingesetzt.
3.4) Falls bei einer 2-gleisigen Strecke mit Weichen (DKW/EKW) eine Gleisquerverbindung
eingebaut wird, so sind beide abzweigende Schienenprofile voneinander mit Isolier-
schienenverbindern zu trennen.
3.5) Kurven werden bei Norm-Anschlussflächen nicht überhöht.
3.6) Das Lichtraumprofil ist in NEM 102, NEM 103 und ggf. NEM 104 definiert.
3.7) Es wird der Woodland-Schotter Art. Nr. 1382 „grey“ und 1394 „grey blend“ 1:1 gemischt
verwendet.
Auf Bahnhöfen kann davon abgewichen werden, es ist jedoch auf einen glaubwürdigen
Übergang zu achten.
3.8) Bahnwärter-Wege sollen mittels feinem Sand auf den Gleis-Aussenseiten (ca. 3 mm breit)
gestaltet werden, zwischen Schotterbett und einer gedachten, die Mast-Mitten verbindenden
Linie.
3.9) Kabelkanäle sollen nur innerhalb von Bahnhöfen und Betriebsstellen verlegt werden.
Fahrleitung: Es sollen Fahrleitungsmasten gesetzt werden (z.B. von Sommerfeldt).
» Die Masten sollen mit Dupli-Colorspray "Zinc Alu" (RAL 9006) gespritzt und
die Isolatoren braun gestrichen werden, oder
entsprechend braune Isolatoren von Sommerfeldt verwenden; Art.-Nr. 197.
» Der Mastabstand von der Gleisachse (Gleismitte) zur Mastmitte beträgt 34mm.
» Der Abstand zwischen den Masten soll ca. 30 cm betragen (Normalfall),
der Abstand zwischen Modulaussenkante zum ersten Mast je die Hälfte davon.
» Auf Fahrdraht wird verzichtet.
Sonstiges: Alle nötigen sichtbaren bahntechnischen Einrichtungen
wie Signale und Weichenlaternen sollen nachgebildet werden.
4. Gestaltung / Gelände
Epoche: Epoche III oder IV gemäss NEM 804 CH
Vegetation: Jahreszeit: Spätsommer
Geländebau: Gelände und Szenen sollen auch bei längerer Betrachtung glaubwürdig wirken.
» Beim Geländebau ist bei der Norm-Anschlussfläche ihre Geländeform
einzuhalten.
Gewässer, Strassen und Wege führen niemals über Norm-Anschlussflächen.
» An den Norm-Modulübergängen soll mit Heki Sommerwiese Art. Nr. 3360
begrünt werden.
Wird innerhalb der Module anderes Gras verwendet,
so ist auf einen natürlichen Übergang zu achten.
» Die beidseits des Bahnkörpers oft anzutreffenden Sträucher, Hecken oder Zäune
sollen nachgebildet werden (40 mm Mindestabstand ab Gleismitte).
Figuren: Die Frage bei jeder dargestellten Person ist:
Könnte ich einige Minuten in dieser Stellung verharren?
Nicht-schienengebundene Fahrzeuge:
Velos und Automobile sollen nur parkiert dargestellt werden
(ausser die Modelle fahren tatsächlich).
© by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten