Page 352 - Zusammengefügt
P. 352

SWISSMODUL / H0                                            NEM 933/1 CH - Ausgabe 2015 - Seite 3 von 4


               3.1)  Gleislage beim 2-gleisigen Standard-Streckenmodul:
                     » Das Nord-Gleis liegt in der Modulmitte, je 250 mm (Modulmitte  =  Mitte Nord-Gleis);
                     » Das Süd-Gleis liegt 50 mm vor dem Nord-Gleis.
               3.2)  Der Mindestradius beträgt bei Gleisen mit Personenzugverkehr 1200 mm,
                     » auf technischen Modulen und in Tunnels 800 mm (siehe NEM 111), sonst müsste
                      bei kleinerem Radius der Gleisabstand vergrössert werden, siehe NEM 112.
               3.3)  Bei Gleisen mit Personenzugverkehr werden Weichen mit einem maximalen Abzweig-Winkel
                     von 12° und einem Minimal-Radius von 1200 mm eingesetzt.
               3.4)  Falls  bei  einer  2-gleisigen  Strecke  mit  Weichen  (DKW/EKW)  eine  Gleisquerverbindung
                     eingebaut wird,  so  sind  beide  abzweigende  Schienenprofile  voneinander  mit  Isolier-
                     schienenverbindern zu trennen.
               3.5)  Kurven werden bei Norm-Anschlussflächen nicht überhöht.
               3.6)  Das Lichtraumprofil ist in NEM 102, NEM 103 und ggf. NEM 104 definiert.
               3.7)  Es  wird  der  Woodland-Schotter  Art.  Nr.  1382  „grey“  und  1394  „grey  blend“  1:1  gemischt
                     verwendet.
                     Auf  Bahnhöfen  kann  davon  abgewichen  werden,  es  ist  jedoch  auf  einen  glaubwürdigen
                     Übergang zu achten.
               3.8)  Bahnwärter-Wege sollen mittels feinem Sand auf den Gleis-Aussenseiten (ca. 3 mm breit)
                     gestaltet werden, zwischen Schotterbett und einer gedachten, die Mast-Mitten verbindenden
                     Linie.
               3.9)  Kabelkanäle sollen nur innerhalb von Bahnhöfen und Betriebsstellen verlegt werden.
               Fahrleitung: Es sollen Fahrleitungsmasten gesetzt werden (z.B. von Sommerfeldt).
                              » Die Masten sollen mit Dupli-Colorspray "Zinc Alu" (RAL 9006) gespritzt und
                                 die Isolatoren braun gestrichen werden, oder
                                entsprechend braune Isolatoren von Sommerfeldt  verwenden; Art.-Nr. 197.
                              » Der Mastabstand von der Gleisachse (Gleismitte) zur Mastmitte beträgt 34mm.
                              » Der Abstand zwischen den Masten soll ca. 30 cm betragen (Normalfall),
                               der Abstand zwischen Modulaussenkante zum ersten Mast je die Hälfte davon.
                              » Auf Fahrdraht wird verzichtet.

               Sonstiges:  Alle nötigen sichtbaren bahntechnischen Einrichtungen
                              wie Signale und Weichenlaternen sollen nachgebildet werden.

               4.  Gestaltung / Gelände

               Epoche:       Epoche III oder IV gemäss NEM 804 CH
               Vegetation:  Jahreszeit:  Spätsommer

               Geländebau: Gelände und Szenen sollen auch bei längerer Betrachtung glaubwürdig wirken.
                             »  Beim Geländebau ist bei der Norm-Anschlussfläche ihre Geländeform
                                einzuhalten.
                                Gewässer, Strassen und Wege führen niemals über Norm-Anschlussflächen.
                             »  An den Norm-Modulübergängen soll mit Heki Sommerwiese Art. Nr. 3360
                                begrünt werden.
                                Wird innerhalb der Module anderes Gras verwendet,
                                so ist auf einen natürlichen Übergang zu achten.
                             »  Die beidseits des Bahnkörpers oft anzutreffenden Sträucher, Hecken oder Zäune
                                sollen nachgebildet werden (40 mm Mindestabstand ab Gleismitte).
               Figuren:      Die Frage bei jeder dargestellten Person ist:
                             Könnte ich einige Minuten in dieser Stellung verharren?
               Nicht-schienengebundene Fahrzeuge:
                              Velos und Automobile sollen nur parkiert dargestellt werden
                              (ausser die Modelle fahren tatsächlich).

                         © by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
   347   348   349   350   351   352   353   354   355   356   357