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NEM 671 – Ausgabe 2014 - Seite 5 von 5
Das Datenpaket, dessen erstes Byte 8 Nullbits, dessen zweites Byte einen spezifischen
Stoppbefehl und dessen drittes Byte das Prüfbyte enthält, ist das Datenpaket für den Stopp des
Decoders "(Geschwindigkeit = 0)".
Enthält das Bit 0 des Datenbytes 2 (Bit S) ein Nullbit, sollen Decoder von Triebfahrzeugen einen
Halt mit vorausgehender Verzögerung gemäß im Decoder abgelegtem Wert auslösen.
Ist das Bit S ein Einsbit soll das Triebfahrzeug durch Unterbrechen der Motorspeisung sofort
angehalten werden.
5. Wiederholung der DCC-Basis-Datenpakete
5.1 Zeitabstand zwischen 2 Datenpaketen
Die zu Decodern gesendeten Datenpakete sollen so oft wie möglich wiederholt werden, weil sie
durch Störungen oder schlechter elektrischer Leitfähigkeit zwischen Schienen, Rädern und
Stromabnehmern Informationsverluste erleiden können.
Die Übertragung eines Gleissignals kann unterbrochen werden zwischen dem Endebit eines
Paketes und den Synchronisationsbits des folgenden Pakets, um die Übertragung eines andern
Steuerbefehls zu ermöglichen (Bidirektionalität).
Decoder müssen einsatzbereit sein, wenn die an sie adressierten Datenpakete mehrfach mit einem
Zeitabstand von mindestens 5 Millisekunden zwischen dem Stoppbit des ersten Paketes und dem
6)
Startbit des zweiten Paketes empfangen wurden .
Wenn ein Decoder ein Datenpaket mit fehlenden oder ungültigen Datenbyte-Start- oder -Endebit
bzw. unkorrektem Prüfbyte empfängt, muss er die nächste gültige Synchronisation als Beginn eines
neuen Datenpaketes erkennen. Ein anderer Typ von Steuersignal darf nur zwischen dem Stopp-Bit
eines Paketes und dem Beginn der Synchronisations-Sequenz des folgenden Paketes aufs Gleis
übertragen werden.
Mindestzeitabstand zwischen 2 DCC-Datenpaketen: t D > 5 ms Distanzzeit
5.2 Wiederholzeit gleicher Datenpakete
DCC-Zentralen sollen in der Lage sein, mindestens alle 30 Millisekunden gleiche Datenpakete zu
wiederholen, gemessen zwischen den Startbits zweier Datenpakete.
Wiederholungszeit für DCC-Datenpakete: t R £ ££ £ 30 ms Wiederholzeit
6. Decoderverhalten bei automatischer Umsetzung
unterschiedlicher Steuersysteme
Von den Herstellern der Decoder mit automatischer Umsetzung von Steuerbefehlsformaten
einschließlich des NEM-DCC-Steuerstandards (Multi-System-Decoder) wird verlangt, dass diese
Funktion abschaltbar ist und die Decoder ausschließlich auf DCC-Steuersignale reagieren.
Bei eingeschalteter automatischer Umsetzung müssen die Decoder für die Dauer von mindestens
30 Millisekunden im DCC-Modus verbleiben. Ist die automatische Umsetzung abgeschaltet, so
müssen die Decoder ohne Rücksicht auf das Erscheinen von Startbits anderer Steuerstandards im
7)
DCC-Modus verbleiben .
Beharrungszeit der Digital Decoder im DCC-Modus: t w ³ ³³ ³ 30 ms Wartezeit
6)
Bei der Sendung von zwei Signalpaketen innerhalb von 5 Millisekunden ist Vorsicht geboten. Wenn die
Adressen dieser Pakete zwischen 112 (binär 01110000) und 127 (01111111) liegen, können ältere DCC-
Decoder diese Datenpakete als Service-Modus-Pakete interpretieren.
7)
Einige ältere DCC-Decoder erfordern den Empfang eines gültigen DCC-Datenpaketes innerhalb von 30
Millisekunden, um den Übergang in den Analog-Modus zu verhindern. Ein Wiederholungsschritt von mehr
als 30 Millisekunden kann die Leistungsfähigkeit des Decoders herabsetzen.
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