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NEM 670 – Ausgabe 2013 - Seite 2 von 3
2.2 Das „0“-Bit, Nullbit
a) In einem Nullbit soll die Dauer des ersten und letzten Teils zwischen zwei Nulldurchgängen
größer oder gleich 100 Mikrosekunden sein.
Dauer des Teil-Nullbits: t D0 ³ ³³ ³ 100 µs
b) Um die Gleichstromkomponenten des vollständigen Signals wie bei den Einsbits auf null zu
halten, sind beide Teile des Nullbits normalerweise gleich zueinander. Gleiche Teile des
4)
Nullbits dürfen verlängert werden.
c) Zulässige Toleranzen des Nullbits:
für das Gleissignal: Die Dauer des Teil-Nullbits muss zwischen 95 und 9900 Mikrosekunden
liegen. Die Gesamtdauer eines Nullbits darf 12000 Mikrosekunden nicht überschreiten.
für Decoder: Ein Decoder muss solche empfangene Bits als gültiges Nullbit erkennen, deren
erster oder letzter Teil eine Dauer zwischen 90 und 10000 Mikrosekunden besitzt (siehe auch
Bild 1).
3. Weitere technische Daten des DCC-Gleissignals
Das Gleissignal, gemessen am Ausgang des Steuergerätes im Bereich von keiner bis maximal
zulässiger Last, hat folgenden Bedingungen zu genügen:
3.1 Steilheit und Welligkeit der Nulldurchgänge
3.1.1 Gleissignal
Im Spannungsbereich zwischen ± 4 Volt um den Nulldurchgang muss der Betrag der
Spannungssteilheit gleich oder größer 2,5 Volt je Mikrosekunde sein.
Sendesteilheit (Betrag): |S | ³³ 2,5 V/µs im Spannungsbereich ± 4 V
| || S| ||³³
Im Bereich der Nulldurchgänge darf das Gleissignal eine Welligkeit beliebiger Amplitude aufweisen,
5)
unter der Bedingung, dass die Amplitude dieser Welligkeit kleiner ist als +/- 2 V ist.
3.1.2 Empfangenes DCC-Signal
Decoder müssen zur korrekten Signaldekodierung Nulldurchgänge im Spannungsbereich
zwischen ± 4 Volt um den Nulldurchgang einen Betrag der Spannungssteilheit von 2 Volt je
Mikrosekunde oder größer erkennen können.
Empfangssteilheit (Betrag): | || E| ||³³
|S | ³³ 2 V/µs im Spannungsbereich ± 4 V
Ein DCC-Decoder soll wenigstens 95 % an ihn adressierte Datenpakete nach NEM 671 als gültig
erkennen, auch unter Vorhandensein von Rauschen und Fremdstörungen und/oder anderer
Signale mit Frequenzen über 250 kHz. Die totale Amplitude dieser systemfremden
6)
Überlagerungen muss kleiner als 25 % (1/4) der Amplitude des DCC-Signals sein.
3.2 Eigenstörungen
Die genaue Form des DCC-Signals muss so gestaltet sein, dass elektromagnetische Störungen
auch beim Betrieb großer Anlagen nach DCC-Norm so minimiert werden, dass die
anzuwendenden CE- bzw. FCC -Vorschriften (für die USA und andere) eingehalten werden.
4)
Auf diese Weise wird ein Gleichstromanteil des DCC-Gleissignals zu alternativen Steuerzwecken erzeugt, dessen
Polung von einem gestreckten Nullbitteil abhängt und seine Größe von der Dauer der Streckung.
5)
Dieser Standard spezifiziert erlaubte Nicht-DCC-Gleissignale für alternative Steuerzwecke und sichert, dass diese
Signale von DCC-Decodern ignoriert werden.
6)
Diese Messung wird mit einem mit dem Gleis oder einer Anschlussleitung verbundenen Decoder gemacht.
Ó by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten