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NEM 609 - Ausgabe 2010 - Seite 14 von 14
               10. Anlagenbediener

               Bediener der Modellbahnanlage müssen die besonderen  Anforderungen der Modellbahnanlage
               kennen und die durch  ihre elektrischen Einrichtungen hervorgerufenen Gefahren kennen und
               vermeiden. Sie gelten als unterwiesene Personen.
               11. Schlussbemerkungen

               11.1 Nachrüstung bestehender Modellbahnanlagen
               Bestehende Modellbahnanlagen sind im Interesse der Erreichung der elektrischen Sicherheit und
               Vermeidung von Haftungsansprüchen durch elektrische  Unfälle entsprechend  den genannten
               gesetzlichen Vorschriften, Normen und technischen Regeln und dieser Empfehlung zu überprüfen
               und gegebenenfalls in den sicheren Zustand zu versetzen.
               11.2 Ortsfeste Anlagen
               Die vorstehenden Sicherheitsrichtlinien gelten grundsätzlich auch für ortsfeste Anlagen. Diese sind
               einer Abnahmeprüfung nach HD 60364-6 zuzuführen.
               Die Niederspannungs-Stromversorgung ist gemäß den  Anordnungen der örtlich zuständigen
               Fachstelle auszuführen und von dieser abnehmen zu lassen. Die Abnahme ist zu bestätigen.
               Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten die vorstehenden Bestimmungen auch bei nicht
               öffentlich gezeigten, ortsfesten Anlagen eingehalten werden.
               11.3 Mechanische Anforderungen an die Räume und Anlagen

               In diesen Richtlinien sind keine Forderungen bezüglich mechanischer  Kennwerte der
               Modellbahnanlagen-Ausstattungen aus den CE-Richtlinien etc. berücksichtigt.

               11.4 Checkliste
               Als Beiblatt 1 zu diesen Richtlinien ist eine Checkliste angefügt, mit welcher die Einhaltung der
               Sicherheitsbestimmungen nach dieser Richtlinie zu prüfen ist. Die Checkliste ist vom
               Aussteller/Veranstalter auszufüllen, zu unterzeichnen und bis Ende der Ausstellung
               aufzubewahren.

               11.5 Verantwortlichkeit
               Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften,  Normen und technischen Regeln zur
               elektrischen Sicherheit liegt beim Aussteller/Veranstalter der Modellbahn-Ausstellung.



































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