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NEM 609 - Ausgabe 2010 - Seite 13 von 14
               9. Ausstellung in Zelten und Fahrzeugen

               9.1 Anforderungen an den Ausstellungsraum
               Ausstellungsräume in Zelten und  Fahrzeugen müssen den Bedingungen für Publikumsverkehr
               entsprechen. Es gelten die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Fliegende Bauten.
               Hindernisse und Einengungen sind zu vermeiden. Rettungswege und Notausgänge  zu
               kennzeichnen.
               9.2 Niederspannungs-Stromversorgung
               Ausstellungen in Zelten und Fahrzeugen unterliegen höheren Anforderungen an den Schutz gegen
               elektrische Unfälle als Ausstellungen in trockenen Räumen. Dies ist geregelt in HD 60364-7-240.
               -  Die in den vorstehenden Abschnitten genannten Vorschriften sind sinngemäß anzuwenden.

               -  Es gilt ausnahmslos Fehlerstrom-Schutz (RCD) (s. 7.1).
               -  Nach der  Errichtung der Niederspannungs-Stromversorgung ist diese nach den geltenden
                  Vorschriften, Normen  und technischen Regeln durch befähigte Personen zu  prüfen. Die
                  Abnahmeprüfung ist zu bestätigen.

               -   In Bereichen mit Publikumsverkehr dürfen keine elektrischen Leitungen verlegt werden.
               -  Alle berührbaren metallischen Gegenstände in den Zelten bzw. Fahrzeugen (einschließlich des
                  Fahrzeug-Chassis) müssen mit dem Schutzleiter PE verbunden sein. Ausgenommen sind
                  metallische  Gegenstände, die wegen ihrer Kleinheit und Anordnung in isolierendem  Material
                  keine Spannung führen können.
               -  Niederspannungs-Installationen außerhalb der Zelte und Fahrzeuge im Freien erfordern
                  angemessene Schutzmaßnahmen  und die Verwendung von gummiisolierten flexiblen Kabeln
                  der Bauart für schwere Belastungen.

               -  Niederspannungs-Installationen und -Leitungen innerhalb der Zelte und Fahrzeuge erfordern
                  mindestens Schutzmaßnahmen nach Schutzart IP 4X oder IPXXD. Der Wasserschutz muss
                  entsprechend den Gegebenheiten nach Vorschrift gewählt werden.
               -  Grundsätzlich muss eine Not-AUS-Funktion vorgesehen werden.
               Empfehlung:  Die Niederspannungs-Stromversorgung der Modellbahnanlage sollte mit einer
               speziellen transportablen Stromversorgungseinrichtung erfolgen. Deren prinzipieller Aufbau ist in
               Bild 10 dargestellt. Die Modellbahnanlage ist an jeder Einspeisungsstelle mit  diesen Geräten
               auszustatten, ausgenommen, es sind festinstallierte, vorschriftsmäßige Installationen vorhanden.


                                      Ein/Ausschalter
                                      mit Not-Aus-Funktion
                                          Fehlerstrom-         Überstrom-          Überspannungs-
                                          Schutzeinrichtung    Schutzeinrichtung   Schutzeinrichtung,
                                          (RCD)                                    optional




                                                                                      U

                 Niederspannungs-
                 Zuführung                                                                Modellbahn-Anlage


               Bild 10: Transportable Stromversorgungseineinrichtung (Schaltschrank, Schaltkasten), mit der jede
                      Niederspannungs-Einspeisungsstelle der Modellbahnanlage an das Niederspannungs-
                      Stromversorgungsnetz (Zuführung zum Zelt oder Fahrzeug) anzuschließen ist. Bei einer
                      geschlossenen Bauform entfallen die Stecker/Steckdosen zwischen den einzelnen Baugruppen.




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