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NEM 002 – Ausgabe 2010 – Seite 2 von 2

               7. Entwürfe
                  Der Entwurf hat in der Form der endgültigen Norm zu entsprechen, ausgenommen das
                  MOROP-Signet im Kopf, welches durch den Schriftzug „MOROP“ in Versalien ersetzt wird, und
                  soll inhaltlich so abgefasst sein, dass nur noch geringfügige Änderungen zu erwarten sind.

               8. Stellungnahme und Einsprüche
                  Der Entwurf wird den Verbänden, und entsprechend seiner Bedeutung der Modellbahnindustrie
                  und allenfalls weiteren Interessierten (Presse, Einzelpersonen u. a.) zur Stellungnahme
                  unterbreitet.
                  Einsprüche sind innerhalb sechs Wochen schriftlich dem Leiter der TK einzureichen.
                  Die TK entscheidet über die Annahme oder die Ablehnung der Einsprüche.

               9. Verabschiedung
                  Für die Verabschiedung des Entwurfs als Norm ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden
                  stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.


               10.  Inkraftsetzung
                   Der verabschiedete Entwurf wird der Delegiertenversammlung des MOROP in deutscher und
                   französischer Sprache zur Inkraftsetzung als Norm vorgelegt. Eventuelle Gegenmeinungen
                   von TK -Mitgliedern sind der Delegiertenversammlung mitzuteilen.
                   Der Präsident des MOROP kann von der Delegiertenversammlung ermächtigt werden, noch
                   offene Fragen mit dem Leiter der TK zu klären und die Norm daraufhin in Kraft zu setzen.
                   Bei Ablehnung des verabschiedeten Entwurfs kann die Delegiertenversammlung die TK mit der
                   Neubearbeitung beauftragen.
                   Nach Inkraftsetzung der Norm wird im Kopf der Schriftzug „MOROP“ durch das LOGO ersetzt.

               11.  Veröffentlichung
                   Die Inkraftsetzung wird in MOROP-Inform, im Internet und in der Fachpresse bekannt
                   gegeben.
                   Der Vertrieb ist in NEM 003 geregelt.







































                      by MOROP - Nachdruck, auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
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