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NEM 002 – Ausgabe 2010 – Seite 2 von 2
7. Entwürfe
Der Entwurf hat in der Form der endgültigen Norm zu entsprechen, ausgenommen das
MOROP-Signet im Kopf, welches durch den Schriftzug „MOROP“ in Versalien ersetzt wird, und
soll inhaltlich so abgefasst sein, dass nur noch geringfügige Änderungen zu erwarten sind.
8. Stellungnahme und Einsprüche
Der Entwurf wird den Verbänden, und entsprechend seiner Bedeutung der Modellbahnindustrie
und allenfalls weiteren Interessierten (Presse, Einzelpersonen u. a.) zur Stellungnahme
unterbreitet.
Einsprüche sind innerhalb sechs Wochen schriftlich dem Leiter der TK einzureichen.
Die TK entscheidet über die Annahme oder die Ablehnung der Einsprüche.
9. Verabschiedung
Für die Verabschiedung des Entwurfs als Norm ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
10. Inkraftsetzung
Der verabschiedete Entwurf wird der Delegiertenversammlung des MOROP in deutscher und
französischer Sprache zur Inkraftsetzung als Norm vorgelegt. Eventuelle Gegenmeinungen
von TK -Mitgliedern sind der Delegiertenversammlung mitzuteilen.
Der Präsident des MOROP kann von der Delegiertenversammlung ermächtigt werden, noch
offene Fragen mit dem Leiter der TK zu klären und die Norm daraufhin in Kraft zu setzen.
Bei Ablehnung des verabschiedeten Entwurfs kann die Delegiertenversammlung die TK mit der
Neubearbeitung beauftragen.
Nach Inkraftsetzung der Norm wird im Kopf der Schriftzug „MOROP“ durch das LOGO ersetzt.
11. Veröffentlichung
Die Inkraftsetzung wird in MOROP-Inform, im Internet und in der Fachpresse bekannt
gegeben.
Der Vertrieb ist in NEM 003 geregelt.
by MOROP - Nachdruck, auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten