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Normen Europäischer Modellbahnen NEM
Zahnradbahnen 121
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Empfehlung Maße in mm Ausgabe 2012 (25/01/2013)
(ersetzt Ausgabe 2005)
1. Zweck
Die Norm enthält Festlegungen der für einen funktionsfähigen Zahnradbetrieb maßgebenden Nennwerte.
ISO-Normen für Evolventen-Verzahnungen wurden hierbei zwecks Verwendung handelsüblicher Werkzeuge
berücksichtigt.
2. Bauformen des Vorbilds
2.1 System Riggenbach
Leiterzahnstange mit eingeschweißten oder eingenieteten Zähnen.
Zahnteilung = 100 mm.
2.2 System Strub
Zahnstange aus Keilkopfschiene hergestellt.
Zahnteilung = 100 mm.
2.3 System Von Roll
Einlamellige Zahnstange mit bis zu 120 mm Lamellenbreite.
Zahnteilung = 100 mm.
2.4 System Abt
Zweilamellige Zahnstange mit bis zu 35 mm Lamellenbreite.
Zahnteilung = 120 mm. Beide Lamellen sind um 60 mm gegeneinander versetzt.
2.5 Übrige Systeme
Die Bauform Klose weicht nur in konstruktiven Details vom System Riggenbach ab.
Die Systeme Marsh (Leiterzahnstange mit runden Zahnstegen) und Locher (horizontal angeordnete
zweilamellige Zahnstange mit 85 mm Teilung) bleiben in dieser Norm unberücksichtigt.
3. Höhenlage der Zahnstangen
Bei gemischtem Betrieb Adhäsion/Zahnrad muss wegen des Befahrens von Weichen der Kopfkreis des
Zahnrads über der Schienenoberkante (SO) liegen. Die Höhenlage ist bei den Vorbildbahnen selbst bei
gleichen Grundsystemen unterschiedlich, sodass Fahrzeugaustausch in vielen Fällen nicht möglich ist.
Bei reinen Zahnradbahnen kommt eine tiefere Lage vor, die jedoch komplizierte Weichenkonstruktionen
erfordert.
Abgesehen von der ggf. unterschiedlichen Höhenlage der Zahnstange sind die Systeme Riggenbach, Strub
und Von Roll grundsätzlich kompatibel
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