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Normen Europäischer Modellbahnen NEM
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Normen Europäischer Modellbahnen NEM
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Verbindliche Norm Ausgabe 2010
Ersetzt Ausgabe 2003
1. Normen Europäischer Modellbahnen (NEM)
NEM bestehen aus:
- Verbindlichen Normen,
- Empfehlungen und
- Dokumentationen.
Ergänzend können allgemeine oder nationale Besonderheiten in allgemeinen oder nationalen
Beiblättern den NEM hinzugefügt werden.
Vorschläge, Vorentwürfe und Entwürfe sind Stufen der Vorbereitung für NEM.
2. Verbindliche Normen
Verbindliche Normen sind insgesamt verbindlich oder enthalten verbindliche Festlegungen. Sie
haben das Ziel, einen funktionssicheren und weitgehend vorbildgerechten Betrieb auf
Modellbahnanlagen zu garantieren und dabei die Kompatibilität der Erzeugnisse verschiedener
Hersteller zu ermöglichen.
Erzeugnisse dürfen als der jeweiligen NEM entsprechend bezeichnet werden, wenn sie keine
Abweichungen von der verbindlichen NEM aufweisen oder durch einfache Austauschmontage der
verbindlichen NEM entsprechend ausgerüstet werden können (z. B. gemäß NEM 362).
3. Empfehlungen
Empfehlungen sind nicht verbindlich. Sie enthalten Ratschläge mit den Zielen, eine große
Annäherung der Modelle an das Vorbild zu erreichen, die Austauschbarkeit von Teilen zu
gewährleisten oder gewisse Funktionen zu ermöglichen.
4. Dokumentationen
Dokumentationen enthalten Regelungen, Zusammenstellungen, Übersichten, Arbeitsanleitungen,
Meßmethoden oder ähnliches.
5. Vorschläge
Vorschläge für Normen können von der Leitung der Technischen Kommission (TK) oder den
Mitgliedsverbänden des MOROP in deutscher oder französischer Sprache, in der Regel in
elektronischer Form, vorgelegt werden. Vorschläge von Vereinen, Arbeitsgemeinschaften,
Beratern der TK oder anderen Einzelpersonen sind über den jeweiligen Ländervertreter oder -
sofern keine Ländervertretung in der TK besteht - beim Sekretär der TK einzureichen. Nach
Prüfung werden sie dem Leiter der TK übergeben, der ihre Behandlung auf die Tagesordnung der
nächsten Beratung setzt. Die Beratungen finden in der Regel zweimal jährlich statt.
Der Leiter der TK stellt den Vorschlag vor. Nach Beratung entscheiden die stimmberechtigten
Mitglieder der TK über die Annahme. Bei Annahme des Vorschlags bestellt der Leiter einen
Bearbeiter für die Aufstellung eines Vorentwurfs. Der Bearbeiter kann weitere Mitarbeiter
hinzuziehen. Nach Möglichkeit soll sowohl die deutsche als auch die französische Sprachgruppe
vertreten sein. Revisionsanträge für NEM werden wie Vorschläge behandelt.
6. Vorentwürfe
Der Bearbeiter legt dem Leiter der TK den Vorentwurf so rechtzeitig vor, dass er den
stimmberechtigten Mitgliedern spätestens vier Wochen vor der nächsten Beratung in der jeweiligen
Sprache (deutsch oder französisch) zugestellt werden kann.
Die TK berät den Vorentwurf und fasst den Beschluss über einen Entwurf. Sie bestimmt auf
Vorschlag des Leiters der TK die Klassifikationsnummer.
by MOROP - Nachdruck, auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten