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Normen Europäischer Modellbahnen                    NEM

                                          Ordnung für die Ausarbeitung von                        002
                                     Normen Europäischer Modellbahnen NEM
                                                                                                 Seite1 von 2
               Verbindliche Norm                                                                 Ausgabe 2010
                                                                                           Ersetzt Ausgabe 2003

               1. Normen Europäischer Modellbahnen (NEM)
                  NEM bestehen aus:
                  - Verbindlichen Normen,
                  - Empfehlungen und
                  - Dokumentationen.
                  Ergänzend  können allgemeine oder nationale  Besonderheiten in allgemeinen oder nationalen
                  Beiblättern den NEM hinzugefügt werden.
                  Vorschläge, Vorentwürfe und Entwürfe sind Stufen der Vorbereitung für NEM.

               2. Verbindliche Normen
                  Verbindliche Normen sind insgesamt  verbindlich oder enthalten  verbindliche Festlegungen.  Sie
                  haben das Ziel, einen funktionssicheren und weitgehend  vorbildgerechten Betrieb auf
                  Modellbahnanlagen zu garantieren und dabei die Kompatibilität der Erzeugnisse  verschiedener
                  Hersteller zu ermöglichen.
                  Erzeugnisse dürfen als der jeweiligen NEM entsprechend  bezeichnet werden, wenn sie keine
                  Abweichungen von der verbindlichen NEM aufweisen oder durch einfache Austauschmontage der
                  verbindlichen NEM entsprechend ausgerüstet werden können (z. B. gemäß NEM 362).


               3. Empfehlungen
                  Empfehlungen  sind  nicht verbindlich. Sie  enthalten Ratschläge mit  den Zielen, eine  große
                  Annäherung  der Modelle  an das Vorbild  zu erreichen, die  Austauschbarkeit von  Teilen  zu
                  gewährleisten oder gewisse Funktionen zu ermöglichen.

               4. Dokumentationen
                  Dokumentationen enthalten Regelungen, Zusammenstellungen, Übersichten, Arbeitsanleitungen,
                  Meßmethoden oder ähnliches.

               5. Vorschläge
                  Vorschläge für Normen  können von  der  Leitung der Technischen Kommission (TK) oder  den
                  Mitgliedsverbänden des MOROP in deutscher oder  französischer  Sprache, in  der  Regel in
                  elektronischer Form, vorgelegt werden.  Vorschläge von  Vereinen,  Arbeitsgemeinschaften,
                  Beratern  der  TK oder  anderen Einzelpersonen sind  über den jeweiligen  Ländervertreter oder  -
                  sofern keine Ländervertretung in der TK besteht - beim Sekretär  der TK  einzureichen.  Nach
                  Prüfung werden sie dem Leiter der TK übergeben, der ihre Behandlung auf die Tagesordnung der
                  nächsten Beratung setzt. Die Beratungen finden in der Regel zweimal jährlich statt.
                  Der  Leiter der  TK  stellt den Vorschlag vor. Nach  Beratung entscheiden  die  stimmberechtigten
                  Mitglieder der TK  über die  Annahme.  Bei Annahme  des Vorschlags bestellt der Leiter einen
                  Bearbeiter für die Aufstellung eines Vorentwurfs. Der  Bearbeiter kann weitere Mitarbeiter
                  hinzuziehen. Nach Möglichkeit soll sowohl die deutsche als auch die französische Sprachgruppe
                  vertreten sein. Revisionsanträge für NEM werden wie Vorschläge behandelt.

               6. Vorentwürfe
                  Der Bearbeiter  legt dem Leiter  der TK den  Vorentwurf  so  rechtzeitig vor, dass  er  den
                  stimmberechtigten Mitgliedern spätestens vier Wochen vor der nächsten Beratung in der jeweiligen
                  Sprache (deutsch oder französisch) zugestellt werden kann.
                  Die TK berät den Vorentwurf und fasst den Beschluss über einen Entwurf. Sie bestimmt auf
                  Vorschlag des Leiters der TK die Klassifikationsnummer.


                      by MOROP - Nachdruck, auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
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