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NEM 001 – Ausgabe 1983 – Seite 2 von 2
Abbildung 1
Die nach diesen Grundsätzen erarbeiteten und geordneten Modellbahn-Normen ergeben relativ
gleiche Funktionsverhältnisse mit entsprechender Betriebssicherheit in allen Nenngrößen. Die
Abmessungen der Funktionsteile wurden so gewählt, dass sowohl den Belangen der Modellbahner
als auch den Bedingungen der industriellen Modellbahn- Produzenten entsprochen werden konnte.
Den zunächst in die Norm aufgenommenen Nenngrößen I, 0, S, H0 und TT folgten später die
Nenngrößen N und Z.
3. Aufbau und Weiterentwicklung der NEM
Nach zwei Jahrzehnten ergab sich die Notwendigkeit, die bestehenden Normen zu überprüfen und
den fortentwickelten technischen Möglichkeiten industrieller Fertigung anzupassen. Hierbei behielt
man das bewährte Prinzip des Maßstabdiagramms bei, gab jedoch die strenge Zuordnung zu den
aufgeführten Sondermaßstäben auf, um spezielle Besonderheiten besser berücksichtigen zu kön-
nen.
Soweit möglich, wurde eine Übereinstimmung mit den ebenfalls weiterentwickelten NMRA angest-
rebt. Insbesondere wurde das neue System übernommen, anstelle bestimmter Maß- und Tole-
ranzangaben die Maße weitgehend nur noch mit ihrem Maximum oder Minimum festzulegen. Hier-
durch hat der Modellbauer die Möglichkeit, einzelne Funktionsteile (z. B. die Spurkranzhöhe) noch
maßstäblicher zu gestalten, ohne dass die Betriebssicherheit beeinträchtigt wird.
Die Revision hatte außerdem zur Folge, dass zwischen „Verbindlichen Normen” und „Empfehlun-
gen” unterschieden wird. Erstere müssen aus Gründen der Funktionssicherheit unbedingt einge-
halten werden. Bei Empfehlungen hingegen handelt es sich entweder um Maßvorgaben, deren
Einhaltung des optischen Eindrucks wegen oder aus anderen Gründen angeraten erscheint, oder
aber um Hilfsmittel für Planung und Bau von Fahrzeugen und Modellbahnanlagen. Als dritte Kate-
gorie wurden 1981 „Dokumentationen” aufgenommen, deren Aufgabe es ist, Arbeitsanleitungen,
Übersichten usw. zu vermitteln.
Auf einigen Gebieten konnte noch keine zufriedenstellende Normung erzielt werden, weil unter-
schiedliche industrielle Entwicklungen eine Anpassung bisher nicht erlaubten. Dies betrifft vor al-
lem die verschiedenen Kupplungssysteme bei einigen Nenngrößen. Die künftige Aufgabe des
“Technischen Ausschusses” wird sein, diese Lücken in der Normung zu schließen und darüber
hinaus insbesondere durch Erweiterung der Kategorie “Dokumentationen” dem Modellbahner
leicht verständliche Hilfsmittel zum Bau und Betrieb von Eisenbahnmodellen anzubieten.
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