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NEM 609 - Ausgabe 2010 - Seite 5 von 14
               Es gilt immer die jeweils aktuelle Ausgabe.
               Offene Fragen oder Unklarheiten sind durch Hinzuziehung von geprüften Fachkräften zu klären.
                 [1] „Errichten von Niederspannungsanlagen“, Normen der Reihe HD 384, HD 60364
                 [2] „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen
                    Schlag“  HD 60364-4-41
                 [3] „Elektrische Anlagen von Gebäuden Teil 7-711: Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und
                     Anlagen besonderer Art – Ausstellungen, Shows und Stände“ HD 384.7.711 S1
                 [4] „Sicherheit elektrischer Geräte für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke“ EN 60335-1
                 [5] „Elektrische Spielzeuge – Sicherheit“ EN 62115
                 [6] „Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel“ EN
                     61140
                 CE-Richtlinien, Haftbarkeits- und Sicherheitsrichtlinien in elektrischer Hinsicht.

               6.3 Nationale und örtliche Vorschriften

               In einzelnen Ländern gelten unter Umständen zusätzliche oder abweichende Vorschriften. Diese
               sind in jedem Fall zu beachten.
               Nationale, regionale bzw. örtliche Abweichungen von den in 6.2 genannten Vorschriften sind von
               den Landesverbänden in einem nationalen  Beiblatt zu NEM 609 „Nationale Vorschriften zur
               Sicherheit von Modellbahnanlagen“ zu dokumentieren.
               7. Aufbau der Niederspannungs-Verteilung für Modellbahnanlagen
               7.1 Grundsätzlicher Aufbau

               Es darf davon ausgegangen werden, dass die ortsfesten elektrischen Gebäudeinstallationen den
               am Ort gültigen Vorschriften entsprechen. Zuständig hierfür ist der Verwalter des Gebäudes (siehe
               Ziffer 2).
               Vom Aussteller zu überprüfen sind:

               a)   Strom-Belastbarkeit der Steckdosen:
                   In der Regel max. 16 A, in einzelnen Ländern weniger (siehe nationale Beiblätter)
               b)   Fehlerstrom- und Überstromschutz

                   Jede Gebäude-Steckdose bzw. Steckdosen-Gruppe muss entsprechend den zulässigen
                   Belastungen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) und Überstromschutz-Einrichtungen
                   ausgestattet sein, letzterer auch als Leitungsschutz bezeichnet, (Bild 3).
                   Maximaler Auslösestrom der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD):     I F ≤ 0,03 A (30 mA)


                                             Gebäudeinstallation








                      Von
                      Gebäudeverteilung                                                        Gebäude-
                      Niederspannung                                                           Schutzkontakt-
                                                                                               Steckdose
                                        Fehlerstrom-               Überstrom-
                                        Schutzeinrichtung          Schutzeinrichtung
                                        (RCD)

               Bild 3:  Mindestausstattungen einer Gebäudesteckdose für den Anschluss der Stromversorgungsgeräte von
                      Modellbahnanlagen.


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