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NEM 609 - Ausgabe 2010 - Seite 3 von 14
               Kleinspannung ist zu verwenden, wenn ein Schutz gegen Berührung von unter Spannung
               stehenden Teilen von elektrischen Anlagen nicht oder nur ungenügend möglich ist.
               Auswirkungen von elektrischen Schlägen auf  den  menschlichen Körper sind gering oder nicht
               bemerkbar.
               4.3 Schutzkleinspannung mittels PELV und SELV

               Schutzkleinspannung ist begrenzt auf 25 V AC und 60 V DC
               Man unterscheidet zwei Arten der Schutzkleinspannung:

               a)   Geerdete Schutzkleinspannung
                   PELV  (protective extra low voltage), Stromkreise mit geerdetem Schutzleiter  PE oder Erde
                   verbunden. Bei normalen, trockenen Umgebungsbedingungen ist ein  Schutz gegen direktes
                   Berühren (Basisschutz) nicht notwendig, wenn deren Körper und/oder aktiven Teile sicher mit
                   dem Schutzleiter verbunden sind.
               b)   Potentialfreie, nicht geerdete Schutzkleinspannung
                   SELV (separated extra low voltage). Bei normalen, trockenen Umgebungsbedingungen ist ein
                   Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) nicht notwendig.

               Die vorstehenden Maßnahmen gehören zur Schutzklasse III
               4.4 Beschränkte Schutzkleinspannungsbereiche
               Der Schutzkleinspannungsbereich  wird zusätzlich eingeschränkt, wenn die Spannungen zum
               Betrieb von Anlagen mit besonderen Gefährdungen dienen und bei denen nicht isolierte
               (metallisch blanke) Leiter und/oder Anlagenteile direkt berührbar sind.
               Speziell für Spielzeuge wird der Kleinspannungsbereich beschränkt:
               Gleichstrom          U ≤ 33 V

               Wechselstrom         U ≤ 25 V

               4.5 Kennzeichen der Schutzklassen


                       Schutzklasse I              Schutzklasse II              Schutzklasse III


               Sonderkennzeichen für Spielzeugtrafo                       statt Schutzklasse III-Zeichen
               nach 5219 IEC 60417-1

               5. Bei Modellbahnen anzuwendende Spannungs-Kategorie und Schutzklasse der
                  Transformatoren
               Modellbahnen gelten nach [5] (siehe 6.2) juristisch als elektrisches Spielzeug. Deshalb unterliegen
               sie den gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
               Die als Stromversorgung zu den Fahrzeugen  dienenden  Schienen der Modellbahn sind offene
               Leiter, die berührt werden können. Für den Betrieb von Modellbahnen ist deshalb die
               ausschließliche Verwendung von SELV mit  beschränkten Spannungsbereichen gesetzlich
               vorgeschrieben.
               Die für die Stromversorgung erforderlichen SELV-Spannungen werden in der Regel mit
               Transformatoren erzeugt, die mit Niederspannung 230 V betrieben werden. Diese Transformatoren
               müssen der Schutzklasse II für elektrische Geräte entsprechen.










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