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Normen Europäischer Modellbahnen NEM
Richtlinien zur elektrischen Sicherheit bei 609
Modellbahnausstellungen
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Empfehlung Ausgabe 2010
(ersetzt Ausgabe 2000)
Inhalt
1. Zweck der Norm
2. Anforderungen an Ausstellungsräume
3. Gefahren des elektrischen Stroms
4. Spannungsbereiche
5. Bei Modellbahnen anzuwendende Spannungs-Kategorie und Schutzklasse
6. Zu beachtende Vorschriften, Normen und technische Regeln
7. Aufbau der Niederspannungs-Verteilung für Modellbahnanlagen
8. Aufbau der Anlagen-Stromversorgung mit Schutz-Kleinspannung (SELV)
9. Ausstellung in Zelten und Fahrzeugen
10. Anlagenbediener
11. Schlussbemerkungen
1. Zweck der Norm
Diese Empfehlung weist auf Vorschriften zur elektrischen Sicherheit hin, die bei der Teilnahme mit
Modellbahnanlagen an öffentlichen Ausstellungen durch den Aussteller/Veranstalter einer
Modellbahnausstellung einzuhalten sind, um
- elektrische Unfälle von Besuchern und Anlagenbedienern zu vermeiden,
- Haftungsansprüche an Aussteller und Ausstellungsorganisatoren gemäß CE (EU-Richtlinie) zu
vermeiden und
- schädliche elektrische Einwirkungen durch Material, das nicht den geltenden Normen von EN
und CE entspricht, zu vermeiden.
2. Anforderungen an Ausstellungsräume
Die in den Ausstellungsräumen zur Nutzung durch die Aussteller/Veranstalter bestimmten
stationären elektrischen Installationen müssen den geltenden Vorschriften und den von den
Ausstellern/Veranstaltern geforderten Betriebsbedingungen entsprechen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsnormen bei den festen Elektro-Installationen
der Ausstellungsräume trägt der Eigentümer und/oder Verwalter und/oder Inhaber der
tatsächlichen Gewalt über die Räume.
Die Aussteller teilen dem Verwalter der Ausstellungsräume vor der Ausstellung ihre geforderten
Betriebsbedingungen mit.
Vor der Installation der Modellbahnanlage sind dem Aussteller vom Verwalter der
ordnungsgemäße Zustand und die Einhaltung der geforderten Betriebsbedingungen verbindlich zu
bestätigen.
Die sich aus dem Publikumsverkehr ergebenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen und
Sicherheitsvorschriften sind unbeschadet dieser Norm einzuhalten (Rettungswege, Notausgänge).
Zu Ausstellungen in Zelten und Fahrzeugen siehe auch Ziffer 9.
by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten