Page 160 - Zusammengefügt
P. 160

Normen Europäischer Modellbahnen                   NEM
                                       Richtlinien zur elektrischen Sicherheit bei                609
                                                 Modellbahnausstellungen
                                                                                                 Seite 1 von 14
               Empfehlung                                                                         Ausgabe 2010
                                                                                           (ersetzt Ausgabe 2000)
               Inhalt

                1. Zweck der Norm
                2.  Anforderungen an Ausstellungsräume
                3.  Gefahren des elektrischen Stroms
                4. Spannungsbereiche
                5.  Bei Modellbahnen anzuwendende Spannungs-Kategorie und Schutzklasse
                6.  Zu beachtende Vorschriften, Normen und technische Regeln
                7.  Aufbau der Niederspannungs-Verteilung für Modellbahnanlagen
                8.  Aufbau der Anlagen-Stromversorgung mit Schutz-Kleinspannung (SELV)
                9.  Ausstellung in Zelten und Fahrzeugen
               10. Anlagenbediener
               11. Schlussbemerkungen

               1. Zweck der Norm

               Diese Empfehlung weist auf Vorschriften zur elektrischen Sicherheit hin, die bei der Teilnahme mit
               Modellbahnanlagen an öffentlichen Ausstellungen durch den Aussteller/Veranstalter einer
               Modellbahnausstellung einzuhalten sind, um

               -   elektrische Unfälle von Besuchern und Anlagenbedienern zu vermeiden,
               -   Haftungsansprüche an Aussteller und Ausstellungsorganisatoren gemäß CE (EU-Richtlinie) zu
                   vermeiden und
               -   schädliche elektrische Einwirkungen durch Material, das nicht den geltenden Normen von EN
                   und CE entspricht, zu vermeiden.


               2. Anforderungen an Ausstellungsräume
               Die in den Ausstellungsräumen zur Nutzung durch die Aussteller/Veranstalter bestimmten
               stationären  elektrischen Installationen müssen den geltenden Vorschriften und den von  den
               Ausstellern/Veranstaltern geforderten Betriebsbedingungen entsprechen.

               Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsnormen bei den festen Elektro-Installationen
               der Ausstellungsräume trägt der Eigentümer und/oder Verwalter und/oder Inhaber  der
               tatsächlichen Gewalt über die Räume.
               Die Aussteller teilen dem Verwalter der Ausstellungsräume vor der Ausstellung ihre geforderten
               Betriebsbedingungen mit.
               Vor der Installation  der Modellbahnanlage sind dem Aussteller vom Verwalter der
               ordnungsgemäße Zustand und die Einhaltung der geforderten Betriebsbedingungen verbindlich zu
               bestätigen.
               Die sich aus dem Publikumsverkehr ergebenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen und
               Sicherheitsvorschriften sind unbeschadet dieser Norm einzuhalten (Rettungswege, Notausgänge).
               Zu Ausstellungen in Zelten und Fahrzeugen siehe auch Ziffer 9.










                          by MOROP - Nachdruck auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten
   155   156   157   158   159   160   161   162   163   164   165