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Normen Europäischer Modellbahnen NEM
Modellbahnsteuerungen 601
Systeme, Grundsätze, Strukturen Seite 1 von 5
Empfehlung Ausgabe 2006 (06102006)
1. Zweck der Norm
Bei der Konzipierung von Modellbahnsteuerungen und ihrer Steuerprogramme sind vom
Vorbild abgeleitete und modellbahntypische Eigenheiten und Vorgaben zu beachten. Diese
Norm soll diese Eigenschaften in Form von Grundsätzen und Strukturschemata formulieren.
Sie ermöglicht die Klassifikation von Modellbahnsteuersystemen und definiert Grundbegriffe.
2. Modellbahn-Steuersysteme
Ein Modellbahn-Steuersystem ist die Gesamtheit aller Modellbahn-Funktions-Steuerungen,
unabhängig von ihrer technischen Realisation, die im Zusammenwirken unter vorgegebenen
Grundsätzen und Strukturen den vorbildgetreuen oder vorbildnahen Modellbahnbetrieb auf
Modellbahnanlagen erlauben.
3. Grundsätze für den Entwurf von Modellbahnsteuersystemen
Modellbahnobjekte sind alle beweglichen und nicht beweglichen gegenständlichen
Bestandteile der Modellbahn. Sie haben Eigenschaften, die die Prozesse der Eisenbahn und
ihres Umfeldes vorbildgetreu oder vorbildnah nachbilden.
Bestimmte Eigenschaften der Modellbahnobjekte besitzen steuerbare Funktionen.
Die Funktionen von Modellbahnobjekten sind Voraussetzung sowohl für die Entwicklung eines
Modellbahn-Steuersystems als auch seines Steuerprogramms. Dafür sind bestimmte
Grundsätze einzuhalten, die die vorbildgetreue Betriebsweise bzw. den Betriebsablauf auf der
Modellbahn garantieren sollen.
Die Funktionen der Modellbahnobjekte können elementar sein oder durch Verbindung gleicher
oder verschiedener Funktionen einen verschieden hohen Komplexitätsgrad besitzen.
Ein Teil der Modellbahnobjekte besitzt keine steuerbare Funktion.
3.1 Ordnungsgrundsätze
Für die eindeutige Bestimmung der Modellbahnobjekte auf der Modellbahnanlage ist die
Einhaltung folgender Ordnungsgrundsätze erforderlich:
1. ORTSBESTIMMUNG: Alle Objekte auf Modellbahnanlagen sind entsprechend der
Anlagen-Gestaltung nach einem Modus zu ordnen, der allen Modellbahnobjekten mit
steuerbarer Funktion einen Ort bzw. eine Position zuweist.
2. Der ORTSWECHSEL beweglicher Modellbahnobjekte bedingt eine Änderung der
Positionsangabe.
1 )
Für jedes Objekt wird die Position auf der Anlage definiert und eine passende Bezeichnung
gewählt. Die Anlagenteile, Gleise, Gleisabschnitte werden nach einer festzulegenden Vorschrift
bezeichnet, z. B. mit einem Zählmodus ähnlich der Kilometrierung beim Vorbild, beginnend bei
einem Fixpunkt in der Vorzugsrichtung (siehe Richtungsorientierung nach 3.). Alle beweglichen
und unbeweglichen Objekte werden eindeutig diesen Zählbereichen zugeordnet.
3. RICHTUNGSORIENTIERUNG: Die Richtungsorientierung ergänzt die Ortsbestimmung,
beide bilden eine Einheit. Die Richtungsorientierung eines Objektes wird bezogen auf einen
Bezugsstandort (Steuerpult, Bahnhof usw.) im Vordergrund der Anlage. Der Richtung nach
rechts auf diesen Ort bezogen ist die festgelegte RICHTUNG. Für die Richtung nach links gilt
die Bezeichnung GEGENRICHTUNG.
1)
Verwendbar als Adresse innerhalb des Steuerprogramms.
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