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NEM 962 F - Ausgabe 2010 - Seite 5 von 12
Abb. 6: Schnittstelle für Standard-Module mit Meter- oder kleinerer Spur
1. Die Länge eines Moduls oder einer Reihe von Modulen muss ein Vielfaches n der
Basislänge M = 305 mm (n * M) sein. Dieses Modul oder diese Reihe von Modulen
muss an jedem Ende eine genormte Schnittstelle aufweisen. Es wird empfohlen n =
4 (1220) zu wählen, aber n = 3 (915), n = 5 (1525) oder n = 6 (1830) passen
ebenfalls.
2. Jedes nicht genormte Modul (oder eine Reihe von Modulen) kann mittels
Verbindungsmodulen mit je einer genormten Schnittstelle in eine normale Reihe
integriert werden. Das Ganze (nicht genormte Module und Verbindungsmodule)
muss die Forderung 1 erfüllen.
3. Die Höhe der Füße muss um mindestens ± 25 mm verstellbar sein, um die
möglichen Niveauunterschiede zwischen den Modulen ausgleichen zu können,
sowie wegen der Unregelmäßigkeiten des Bodens. Die Ausgestaltung der Beine ist
frei.
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4. An den Schmal-Modulen kann der untere Teil der Stirnfläche fehlen.
5. Die Verbindung der Module geschieht vorzugsweise durch M8-Bolzen mit Muttern in
Löchern von 10 mm Durchmesser mit Unterlagscheiben von ca. 30 mm
Durchmesser und minimaler Dicke von 3 mm und / oder durch Schraubzwingen.
6. Empfohlener minimaler Radius des Bogens ist 2300 mm. Bei Radien unter 2000
mm wird empfohlen den Gleisabstand auf 100 mm zu vergrößern (vgl. NEM 112).
2 Diese Ausführung wird wegen der geringeren Verwindungsstabilität nur für kurze
Module (610) vorgeschlagen.
by MOROP - Nachdruck, auch auszugsweise erlaubt, Belegexemplar an MOROP-Präsidenten