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Arbeitsmessung
Prüfen. Tarifzähler müssen in größeren Zeitabständen
geprüft werden. Wechsel- und Drehstromzähler z.B. im
Zeitraum von 16 Jahren, Gleichstromzähler innerhalb von
4 Jahren. Die Wartung und Prüfung darf nur in einer
amtlichen Zählerprüfstelle erfolgen. Hierbei wird der
Zähler neu justiert. Bei unterbrochenem Strompfad darf
sich die Zählerscheibe nicht drehen. Bei einer Belastung
von 0,5% des Nennstromes muss die Zählerscheibe
sicher anlaufen (Ansprechschwelle). Nach der Eichung
erhält der Zähler von der Prüfstelle eine Plombe. Sie zeigt
auf der Vorderseite des Beglaubigungszeichen, das aus 2
Kennbuchstaben (E: Elektrizität, z.B. B: Bayern) und einer
Ordnungsnummer besteht. Auf der Rückseite befindet
sich die Jahresangabe der Prüfung.
Plomben an Zählern dürfen nur vom Beauftragten des
EVU entfernt werden. 84