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Arbeitsmessung





                   Prüfen. Tarifzähler müssen in größeren Zeitabständen

                         geprüft werden. Wechsel- und Drehstromzähler z.B. im

                         Zeitraum von 16 Jahren, Gleichstromzähler innerhalb von


                         4 Jahren. Die Wartung und Prüfung darf nur in einer

                         amtlichen Zählerprüfstelle erfolgen. Hierbei wird der

                         Zähler neu justiert. Bei unterbrochenem Strompfad darf


                         sich die Zählerscheibe nicht drehen. Bei einer Belastung

                         von 0,5% des Nennstromes muss die Zählerscheibe

                         sicher anlaufen (Ansprechschwelle). Nach der Eichung


                         erhält der Zähler von der Prüfstelle eine Plombe. Sie zeigt

                         auf der Vorderseite des Beglaubigungszeichen, das aus 2

                         Kennbuchstaben (E: Elektrizität, z.B. B: Bayern) und einer


                         Ordnungsnummer besteht. Auf der Rückseite befindet

                         sich die Jahresangabe der Prüfung.




                   Plomben an Zählern dürfen nur vom Beauftragten des


                         EVU entfernt werden.                                                                                                      84
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